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Stadtkämmerin erwartet massive Ertragseinbrüche für das Haushaltsjahr 2020

08.04.2020

Christine Lang: „Verlässliche Prognose zurzeit noch nicht möglich“.

Die Stadt Gütersloh erwartet als Folge der Corona-Pandemie erhebliche Ertragseinbrüche für das Jahr 2020. Kämmerin Christine Lang hat die Mitglieder des Stadtrats heute (8.4.) gemäß § 25 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW darüber informiert, dass eine wesentliche Verschlechterung im Ergebnisplan des laufenden Haushaltsjahres zu erwarten ist. Vor allem beim Gewerbesteueraufkommen zeichnet sich ein massiver Rückgang ab.

„Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise und ihrer Auswirkungen auf weite Teile der Wirtschaft musste in den vergangenen Tagen ein massives Wegbrechen der Steuererträge, insbesondere der Gewerbesteuern, festgestellt werden“, so die Erste Beigeordnete. „Aktuell haben wir Kenntnis von Herabsetzungsanträgen für die Gewerbesteuer in einer Höhe von rund 41,1 Millionen Euro. Das macht bereits jetzt rund 50 Prozent der für 2020 geplanten Gewerbesteuererträge von 82,3 Millionen Euro aus.“ Christine Lang weiter: „Es muss damit gerechnet werden, dass weitere Gewerbesteuerherabsetzungen folgen und darüber hinaus auch die Anteile am Einkommensteuer- und Umsatzsteuerertrag deutlich zurückgehen werden.“

Erhebliche Auswirkungen auf Bereiche der Stadt und Tochterunternehmen

Die aktuelle Situation hat erhebliche Auswirkungen auch auf weitere Bereiche der Stadt und ihrer Tochterunternehmen. Wegbrechende oder zumindest stark geminderte Erträge sind unter anderem bei den Kultur Räumen, der Stadtbus GmbH, den Bädern, bei der Volkshochschule und der Stadtbibliothek in zurzeit noch nicht bezifferbarer Höhe zu verzeichnen. Das Gleiche gilt im Bereich Parkgebühren und Parkentgelte sowie für die Erträge aus Verwarn- und Bußgeldern. Auch fehlen im städtischen Haushalt die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen für den Monat April. Die Erstattung der Beiträge ist vom Stadtrat am 27.03.2020 beschlossen worden.

Stand heute geht man bei der Stadt davon aus, dass sich der Jahresfehlbedarf im Haushalt 2020 von den geplanten knapp 9,4 Millionen Euro auf 47,35 Millionen Euro erhöhen könnte. „Eine verlässliche Prognose für das Haushaltsjahr 2020 kann aufgrund der dynamischen Situation zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht abgegeben werden“, betont Christine Lang. Die Einschätzung der aktuellen Situation und der gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen bestimmt derzeit die tägliche Arbeit in der Kämmerei. 

Analyse der notwendigen Leistungen und Einsparpotentiale der Geschäftsbereiche

Klar sei indes, so die Erste Beigeordnete: „Es ist zwingend notwendig und unabdingbar, alle Kräfte und auch die Finanzmittel auf die Krisenbewältigung und die Sicherung bestehender Strukturen zu richten.“ Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die gesetzlichen Regelungen für die Notwendigkeit der Aufstellung eines Nachtragshaushalts und des Erlasses von Veränderungssperren zu modifizieren. Gleichzeitig weist das Land jedoch auch darauf hin, dass angesichts der veränderten Lage verantwortungsvoll abzuwägen ist, welche der im Haushaltsplan 2020 eingestellten Aufwendungen und Auszahlungen in welchem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. In der Stadtverwaltung werden deshalb in der nächsten Zeit alle Geschäftsbereiche prüfen, welche Leistungen aktuell durchgeführt werden müssen und welche – zumindest zeitweise – eingestellt oder zurückgestellt werden können. Zudem sind Einsparpotenziale in den Fachbereichen zu benennen.

Auch im Bereich der geplanten Investitionen müssten die Notwendigkeit und die bisherigen Standards kritisch hinterfragt werden, so Christine Lang. „Angesichts bestehender Investitionserfordernisse und in der Motivation, die Wirtschaft nicht zusätzlich zu schwächen, bleibt die Bewirtschaftung des Investitionshaushalts zunächst jedoch grundsätzlich unverändert bestehen.“ Weil unter den neuen Voraussetzungen die vorhandene Liquidität (67,4 Millionen Euro, Stand 7.4.2020) im Wesentlichen zur Abwicklung des laufenden Haushalts benötigt werden wird, werden die Investitionen des Jahres 2020 über Investitionskredite finanziert werden müssen, so Lang weiter.