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Vielzahl verlorener Gegenstände liegt im Fundbüro aus

02.08.2018

Jeder hat wohl schon einmal etwas verloren: Handy, Portmonee, Schlüssel – alles Dinge, die man schnellstmöglich wiederfinden möchte.

Monika Stehr aus dem Bürgerbüro kümmert sich um die Fundsachen. Ein Teil der verloren gegangenen Gegenstände sind im Schaukasten im Bürgerbüro einsehbar.
Monika Stehr aus dem Bürgerbüro kümmert sich um die Fundsachen. Ein Teil der verloren gegangenen Gegenstände sind im Schaukasten im Bürgerbüro einsehbar.

Dafür sollte der erste Weg entweder direkt zum Fundbüro der Stadt Gütersloh ins Rathaus gehen, oder – noch schneller und bequemer –über die Online-Dienstleistung des Bürgerportals.  Im Fundbüro fällt einiges an. Allein der Online-Fundus der letzten sechs Monate erstreckt sich über 21 Seiten. Schmuck, Smartphones, Geldbörsen und vieles mehr wird im Online-Register aufgeführt. „Am häufigsten werden Fahrräder und Schlüssel verloren – da haben wir die meisten Meldungen“, sagt Monika Stehr aus dem Bürgerbüro, das sich um die Fundsachen kümmert. Schlüssel sucht man im Online-Fundus jedoch vergeblich: „Gegenstände mit einem Sachwert von unter zehn Euro müssen nicht angezeigt werden. Dennoch bringen glücklicherweise viele Bürger Gegenstände, die für die Besitzer einen sentimentalen Wert haben können, zu uns“, sagt Stehr. Diese Gegenstände tauchen dann zwar nicht im Internet auf, sind aber zusammen mit den gefundenen Schlüsseln in einer Vitrine vor dem Bürgerbüro im Rathaus ausgestellt.

Gefundene Gegenstände mit einem Wert über zehn Euro müssen angezeigt werden und sind somit im Fundus des Bürgerbüros aufgeführt. Sie lagern aber nicht zwangsläufig dort: „Der Finder kann bei Anzeige des Fundes mitteilen, dass er oder sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchte. In diesen Fällen soll der Gegenstand vom Finder in Verwahrung genommen werden. Wird der Gegenstand trotz Eigentumsanspruch dem Bürgerbüro zur Aufbewahrung überlassen, wird nach sechs Monaten eine Gebühr fällig“, sagt Stehr. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt generell sechs Monate. Anders sieht es aus, wenn der Eigentümer ausfindig gemacht werden konnte und nicht auf das Anschreiben der Stadt Gütersloh reagiert. Hier sieht der Gesetzgeber eine Aufbewahrungsfrist von drei Jahren vor. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden bis auf eine Ausnahme alle Fundsachen vom Bauhof vernichtet: „Die Radstation Gütersloh macht die nicht abgeholten Räder wieder fit und die werden dann anschließend verkauft“, erklärt Stehr.

Neben Alltagsfunden wie Schlüsseln, Handys oder Fahrrädern lagern auch kuriose Dinge in den Räumen des Fundbüros: „Hörgeräte, Dampfreiniger, Gebisse – hatten wir alles schon“, so Stehr.

Gütersloh sei laut Stehr eine ehrliche Stadt. Viele Portmonees und auch gefundene Geldbeträge würden angezeigt und auch mit Betrug bei der Herausgabe der Fundsachen hätte das Fundbüro selten Probleme, so Stehr.  Im Online-Fundus werden außerdem neben den gefundenen Gegenständen auch entlaufene Tiere aufgeführt, die im Tierheim Gütersloh darauf warten abgeholt zu werden.

Eine Aufführung der Tiere und aller angezeigten Gegenstände gibt es unter https://buergerportal.guetersloh.de/onlinedienste/fundus. Schlüssel und weitere Gegenstände mit einem Wert unter 10 Euro liegen in der Vitrine vor dem Bürgerbüro aus.