16. Mai 2025
Grillen und offenes Feuer in Grünanlagen: Bitte Vorsicht walten lassen!
Mittlere Waldbrandgefahr in Gütersloh.
Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, dann wächst auch die Lust auf Grillabende im Freien. Doch bei aller Frühsommerfreude bittet die Stadt Gütersloh alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht: Aktuell weist der Deutsche Wetterdienst sowohl im Waldbrandgefahrenindex als auch im Graslandfeuerindex die Stufe 3 – mittlere Gefahr – für das Stadtgebiet aus, weil es in den vergangenen Wochen wenig geregnet hat. Damit steigt das Risiko für Brände in Wald- und Grünflächen.
Die Stadtverwaltung ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger jetzt und in den Sommermonaten eindringlich zur Achtsamkeit auf: Offenes Feuer und das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Grillplätze (die es ausschließlich in Mohns Park gibt) sind in öffentlichen Anlagen grundsätzlich verboten (Ordnungsbehördliche Verordnung § 3 Abs. 3 Nr. 3). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden und ein Bußgeld nach sich ziehen.
„Schon eine kleine Unachtsamkeit kann im trockenen Gras oder Wald sehr gefährlich werden“, warnt der Leiter des Ordnungsamts Norman Rosenland. Insbesondere achtlos weggeworfene Zigaretten oder das Entzünden kleiner Feuerstellen stellen bereits eine erhebliche Gefahr dar.
Sollte der Index weiter steigen und Stufe 4 erreichen, behält sich die Stadt Gütersloh vor, auch die bislang zugelassenen Grillplätze vorübergehend zu sperren. Die Stadt bittet alle Gütersloherinnen und Gütersloher darum, nur auf den ausgewiesenen Grillplätzen in Mohns Park zu grillen, ansonsten in öffentlichen Anlagen auf offenes Feuer zu verzichten und achtsam zu sein mit glimmenden Gegenständen, besonders im Bereich von Wald und Wiesen. Die Stadt und besonders die Feuerwehr danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Umsicht.
Die Stadtverwaltung ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger jetzt und in den Sommermonaten eindringlich zur Achtsamkeit auf: Offenes Feuer und das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Grillplätze (die es ausschließlich in Mohns Park gibt) sind in öffentlichen Anlagen grundsätzlich verboten (Ordnungsbehördliche Verordnung § 3 Abs. 3 Nr. 3). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden und ein Bußgeld nach sich ziehen.
„Schon eine kleine Unachtsamkeit kann im trockenen Gras oder Wald sehr gefährlich werden“, warnt der Leiter des Ordnungsamts Norman Rosenland. Insbesondere achtlos weggeworfene Zigaretten oder das Entzünden kleiner Feuerstellen stellen bereits eine erhebliche Gefahr dar.
Sollte der Index weiter steigen und Stufe 4 erreichen, behält sich die Stadt Gütersloh vor, auch die bislang zugelassenen Grillplätze vorübergehend zu sperren. Die Stadt bittet alle Gütersloherinnen und Gütersloher darum, nur auf den ausgewiesenen Grillplätzen in Mohns Park zu grillen, ansonsten in öffentlichen Anlagen auf offenes Feuer zu verzichten und achtsam zu sein mit glimmenden Gegenständen, besonders im Bereich von Wald und Wiesen. Die Stadt und besonders die Feuerwehr danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Umsicht.