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01. September 2026

Keine Originaldokumente per Post einreichen

Ausländer- und Einbürgerungsbehörde der Stadt Gütersloh bitten darum, ausschließlich Kopien der angeforderten Unterlagen zuzusenden.

Die Ausländer- und die Einbürgerungsbehörde der Stadt Gütersloh bitten Antragstellerinnen und Antragsteller, angeforderte Unterlagen grundsätzlich nur als Kopien einzureichen. In den vergangenen Wochen sind wieder vermehrt Originaldokumente bei den Behörden eingegangen.

In den Anschreiben zur Anforderung von Unterlagen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich Kopien übersandt werden sollen. Die eingereichten Unterlagen werden für die weitere Bearbeitung gescannt. Die Papierkopien werden anschließend nur für kurze Zeit aufbewahrt und danach vernichtet.

Werden dennoch Originale eingereicht, müssen diese gesondert behandelt und nach dem Scannen an die Antragstellerinnen und Antragsteller zurückgeschickt werden. Das verursacht zusätzlichen Aufwand. Vor allem besteht sowohl beim Hin- als auch beim Rückversand das Risiko, dass wichtige Originaldokumente auf dem Postweg verloren gehen.

Die Ausländerbehörde bittet deshalb dringend darum, die Hinweise in den jeweiligen Anschreiben zu beachten und keine Originaldokumente per Post einzureichen.

Sollte in Ausnahmefällen die Vorlage eines Originals notwendig sein, werden die Antragstellerinnen und Antragsteller in der Regel zu einem persönlichen Termin eingeladen. So kann das Dokument vor Ort geprüft und ein Versand vermieden werden.