Verzicht auf Kita-Gebühren im Juli

26.06.2020

Grundlage ist der Ratsbeschluss vom März.

Die Stadt Gütersloh verzichtet auch im Juli auf eine Einziehung der Kita-Gebühren. In der gestrigen Ratssitzung wurde aufgrund der besonderen aktuellen Situation die Beschlussvorlage, die für den Monat Juli vorsah 50 Prozent der Kita-Gebühren sowie die Verpflegungsentgelte abzubuchen, von der Verwaltung zurückgenommen. Damit gilt weiterhin der Ratsbeschluss vom 27. März, der festlegt, dass Kita-Gebühren erst wieder am Ende des Monats anfallen sollen, in dem die reguläre Betreuung wieder begonnen hat.

Gleiches gilt für die städtischen Einrichtungen auch für die Verpflegungsentgelte. Hinsichtlich der Verpflegung durch freie Träger wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine entsprechende Lösung auch für deren Angebote zu erreichen. Die Stadt Gütersloh weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Einzug ausgesetzt wurde, soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt. Falls Eltern den Beitrag überweisen, sollte die Überweisung für Juli ausgesetzt werden. Es muss also kein Antrag auf Erlass der Elternbeiträge und Verpflegungskosten (für Einrichtungen in städtischer Trägerschaft) gestellt werden.

 
 
 

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