Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Elternbeiträge ab März wieder regulär

26.03.2021

für Kita, Kindertagespflege und OGS.

In Folge des eingeschränkten Pandemiebetriebes in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule hatte die Stadt Gütersloh auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Januar verzichtet. Nunmehr endgültig verzichtet die Stadt auch auf die Erhebung für den Monat Februar. Eine so genannte Spitzabrechnung wird es nicht geben. Ab März werden Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege und OGS wieder in voller Höhe erhoben. Dies gilt auch weiterhin für die Abrechnung der Mittagsverpflegung für die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft. Für den OGS-Bereich werden die Verpflegungsentgelte wie bisher durch die jeweiligen OGS-Träger spitz – das heißt: so wie genutzt - abgerechnet. Die Stadt Gütersloh zieht die noch offenen Elternbeiträge zum 15. April ein. Die Eltern erhalten einen entsprechenden Bescheid. Für die Beiträge im Monat April erfolgt eine gesonderte Mitteilung.

„Die professionelle und hochwertige Betreuung unsere Kinder in Tageseinrichtungen, der Kindertagespflege und im Offenen Ganztag unsere Grundschulen ist unverzichtbar für die frühe Förderung und Bildung wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das wurde uns wohl niemals deutlicher und bewusster als in den vergangenen Wochen und Monaten, sagt Henning Matthes, als Dezernent bei der Stadt Gütersloh zuständig für Kitas und Schulen. „Die schrittweisen Öffnungen stellen uns nun vor große und immer neue Herausforderungen. Diese sind nur durch den beherzten und engagierten Einsatz aller Mitarbeitenden in diesen Bereichen – sowohl der Stadt Gütersloh wie auch der freien und kirchlichen Träger – zu bewältigen. Dafür möchte ich ausdrücklich ‚Danke‘ sagen.“

Hintergrund


Kleinere Gruppen zur Verminderung des Ansteckungsrisikos

Mit den Corona-Betreuungsverordnungen vom 22. Februar und 15. März wurden die Angebote zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und im Rahmen des offenen Ganztages im Hinblick auf eine stufenweise Öffnung der Kitas und Schulen geregelt. Auf die Erhebung der Elternbeiträge für Februar wurde zunächst verzichtet, da noch nicht klar war, ob das Land – wie in den vorhergehenden Monaten – zumindest einen Teil der entfallenden Elternbeiträge erstatten würde. Seitens der Landesregierung NRW ist nach wie vor keine Entscheidung zur Beteiligung an den Elternbeiträgen im Februar erfolgt, und seitens der Stadt rechnet man auch nicht mehr damit.

Seit dem 22. Februar 2021 findet die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb statt. Die Kinder können grundsätzlich wieder die Kindertagesbetreuung nutzen. Alle Kinder sind laut Landesministerium ausdrücklich eingeladen, die Kinderbetreuung zu nutzen und die Eltern machen auch rege davon Gebrauch. Die Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen können nach den aktuellen Regelungen um bis zu zehn Stunden reduziert werden, um eine Betreuung in festen Gruppen zu ermöglichen. Allerdings werden in den wenigsten Einrichtungen die vollen zehn Stunden gekürzt. Im Bereich der Kindertagespflege gibt es keine Einschränkungen der Betreuungszeiten.

Die teilweise Reduzierung des Betreuungsumfangs in den Kitas dient der Verminderung des Ansteckungsrisikos und damit der Sicherheit der Kinder. Denn nur so kann die Betreuung in festen, gleichbleibenden Gruppen stattfinden. Dafür ist das gesamte Personal in den Kitas im Einsatz. Die Betreuung in festen Gruppen dient auch dazu, dass im Fall einer Ansteckung die Zahl der von Quarantäne-Maßnahmen betroffenen Kinder überschaubar bleibt und nicht gleich ganze Einrichtungen schließen müssen. Das ist auch im Sinne der Eltern, die auf die Betreuung angewiesen sind. Der (Personal-)Aufwand und damit der Finanzierungsaufwand ist daher mindestens genauso hoch wie beim Regelbetreuungsangebot.


Angebote des offenen Ganztags je nach Wechselmodell der Schulen

Im Bereich der Grundschulen ist der Unterricht in Form eines Wechsels zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wieder aufgenommen worden. Angebote des Offenen Ganztages werden aktuell von Schulstandort zu Standort unterschiedlich erbracht, da auch die Wechselmodelle je nach Schule abweichen können.

Auch im Bereich der OGS wird durch die aktuelle Betreuung in festen Gruppen (gleichbleibend im Klassenverband) sichergestellt, dass Ansteckungsrisiken vermieden werden und notwendige Quarantäne-Maßnahmen auf kleine Gruppen beschränkt bleiben, sollte es zu einem Corona-Fall kommen. Diese Form der Betreuung reduziert allerdings ebenfalls nicht den Aufwand – ganz im Gegenteil. Alle Betreuungskräfte sind nach wie vor voll im Einsatz. Das Personal musste sogar teilweise aufgestockt werden, um die Betreuung und das Einhalten der Hygienemaßnahmen sicherstellen zu können. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass nach wie vor kein reguläres pädagogisches Betreuungsangebot im Rahmen der OGS besteht.