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Das Klinikum Gütersloh lockert die Testpflicht für Besucher

03.02.2023

Für den Besuch des Krankenhauses ist nur noch ein negativer Selbsttest erforderlich, der in eigener Verantwortung durchgeführt wird.

Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie hat das Land NRW viele Corona-Maßnahmen zum 1. Februar auslaufen lassen, der Alltag kehrt damit weitgehend zur Normalität zurück. Für die Krankenhäuser gelten aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung NRW weiterhin einige Sonderregelungen. Auf dieser Basis lockert das Klinikum Gütersloh die Testpflicht: Für den Besuch des Krankenhauses ist seit Februar ein negativer Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich, der in eigener Verantwortung durchgeführt wird. Der Nachweis wird in Stichproben überprüft. Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Besucher gilt weiterhin.

Die Besuchszeit von 14 bis 18 Uhr bleibt bestehen. Es sind maximal zwei Besucher pro Patient erlaubt, um die Zimmer nicht zu überladen und andere Patienten nicht zu stören. Eine Online-Registrierung vor dem Besuch ist nicht mehr nötig.

Auch für Familien, die im Klinikum Gütersloh ihr Baby auf die Welt bringen, gibt es gute Nachrichten. Inzwischen dürfen auch Geschwisterkinder wieder mit ins Krankenhaus und das neue Baby begrüßen. Wer möchte, kann ein Familienzimmer in Anspruch nehmen.