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Auffrischungsimpfung im Idealfall nach fünf Monaten

14.12.2021

Empfehlung der Koordinierenden COVID-Impfeinheit des Kreises Gütersloh.

Grundsätzlich gilt laut dem Land NRW und der STIKO: Die Auffrischungsimpfungen sollten im Idealfall fünf Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Daran orientiert sich auch die Koordinierende COVID-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI). Laut dem neuen Impferlass des Landes NRW vom gestrigen Montag, 13. Dezember, werden jedoch ab sofort Impflinge, bei denen diese Grundimmunisierung zwar noch keine fünf Monate dafür aber mindestens vier Wochen zurückliegt, nicht mehr weggeschickt. Voraussetzung: Die zu impfende Person ist mindestens 18 Jahre alt.

Dieser verkürzte Mindestabstand orientiert sich an der STIKO-Empfehlung für Personen mit Immundefiziten: Sie dürfen schon nach vier Wochen ihre Boosterimpfung erhalten. Allen anderen empfiehlt die KoCI weiterhin eine Zeitspanne von fünf Monaten einzuhalten. Die neue Regelung gilt sowohl bei den mobilen Impfstationen als auch in der Impfstelle. Achtung: In der Impfstelle wird nur mit Termin geimpft. Diesen können sich Impfwillige unter www.kreis-guetersloh.de buchen. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren für ihre Erst- und Zweitimpfung anmelden. Wer die Boosterimpfung buchen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Die geplanten Kinderimpfungen für 5- bis 11-Jährige an den kommenden Montagen können nicht über das Portal gebucht werden – dort sind lediglich Termine für Personen ab 16 Jahren freigeschaltet. Kinder-Termine, die dennoch online gebucht werden, können nicht stattfinden. Für diese Altersgruppe sind extra Kinderärzte vor Ort. Daher müssen Eltern, die ihre Kinder in der Impfstelle impfen lassen möchten, einen Termin über die Impf-Hotline unter 05241 / 85-2960 reservieren. Für dieses Jahr sind bereits alle Kinder-Impftermine vergeben. Weitere Termine sind in Planung.