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Lockdown im Kreis Gütersloh bis zum 30. Juni

23.06.2020

Es gelten grundsätzlich die Kontaktbeschränkungen vom März 2020.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat nach dem Ausbruch des Coronavirus im Schlachthof der Firma Tönnies (am Standort Rheda-Wiedenbrück) einen Lockdown über den gesamten Kreis Gütersloh verhängt. Damit ist auch die Stadt Gütersloh betroffen. Die Maßnahme gilt laut Laschet zunächst bis zum 30. Juni 2020.

Mit dem Lockdown gelten ab sofort wieder grundsätzlich die Kontaktbeschränkungen vom März. Somit dürfen sich nur Menschen aus einer Familie oder einem Hausstand bzw. zwei Personen in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten. Neben den Kontaktbeschränkungen kommt es zu Einschränkungen im Bereich der Freizeitaktivitäten: Diese sind in geschlossenen Räumen bis zum 30. Juni nicht gestattet.

In gastwirtschaftlichen Betrieben sei der Thekenbetrieb zu schließen, sagte Laschet. Restaurants blieben geöffnet mit der Beschränkung von maximal zwei Personen oder alternativ eine Familie an einem Tisch sitzt. Museen, Ausstellungen, Barbetriebe, Bäder, Saunen bleiben so die Ankündigung von Laschet, geschlossen, Geschäfte bleiben unter strengen Hygieneregeln geöffnet. Für Gütersloherinnen und Gütersloher gilt zwar der Lockdown und somit auch die Kontaktbeschränkungen, ein generelles Ausreiseverbot bestehe allerdings nicht, sagte Laschet. In allen Alten- und Pflegeheimen im Kreis wird getestet, auch die Bevölkerung kann sich flächendeckend kostenlosen Tests unterziehen.

Weitere Details in der Coronaregionalverordnung.

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