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Coronavirus: Lüften nach Maß

23.10.2020

Schulen und Schulträger Stadt bereiten sich auf den Schulbeginn nach den Herbstferien vor.

Vorbereitung für den Schulbeginn nach den Herbstferien: Marcus Indenkämpen, Leiter der Geschwister-Scholl-Realschule, Beigeordneter Henning Matthes und die Fachfrau für Arbeitsschutz, Ulrike Redmann besprechen Maßnahmen.
Vorbereitung für den Schulbeginn nach den Herbstferien: Marcus Indenkämpen, Leiter der Geschwister-Scholl-Realschule, Beigeordneter Henning Matthes und die Fachfrau für Arbeitsschutz, Ulrike Redmann besprechen Maßnahmen.

Maskenpflicht und Stoßlüften, Abstand und Händewaschen: Die Schulen in Gütersloh bereiten sich auf die Zeit nach den Herbstferien vor – unterstützt vom Schulträger Stadt Gütersloh. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Schule und Jugend sowie Ulrike Redmann, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Stadt Gütersloh sind zurzeit zusammen mit den Hausmeistern in den Gütersloher Schulen unterwegs, um für jeden Klassenraum ein individuelles Lüftungsprofil zu erstellen.

Basis ist dabei die App der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, mit der sich die Co2-Konzentration in Räumen genauer berechnen lässt. Während der Herbstferien ist bereits der Großteil der Hausmeister in die App eingewiesen worden, die auf der Basis der Raumgröße, der Aufenthaltsdauer und der maximalen Schülerzahlen im Raum eine exakte Lüftungszeiten berechnet. Diese divergieren durchaus. „Zwischen 14 und 23 Minuten“, schätzt Ulrike Redmann nach den bisherigen Ergebnissen, pendeln sich die errechneten Lüftungsintervalle ein.

„Durch spezielle Lüftungskonzepte und individuelle Empfehlungen möchten wir in unseren Schulen die Sicherheit im alltäglichen Handeln noch einmal erhöhen,“ sagt Henning Matthes, der zuständige Beigeordnete. „Bereits vor den Informationen durch das Land haben wir uns deshalb intensiv Gedanken gemacht, wie schulspezifische Konzepte entwickelt werden können.“

Zu den Ergebnissen gehört auch die Einbeziehung des Energiesparprojekts, das seit 2019 an den Schulen und Kindertagesstätten läuft. Das Themenfeld „Lüften und Lufthygiene“ wird vorrangig behandelt, Infoblatt und Film dazu sowie ein kurzes „WEB-Seminar“ für das Lehrpersonal wurde entwickelt. Ergänzend ist auch die Anschaffung von CO2-Messgeräten in Arbeit.

Was die Öffnungsmöglichkeiten der Fenster angeht, können die öffentlichen Gebäude in der Stadt auf eine Vielzahl von Fenstern setzen, die ausreichende Lüftung ermöglichen. Die Stadt hat die Schulen darüber hinaus aufgefordert, eventuelle Defekte sofort zu melden und eine umgehende Reparatur zugesagt.

„Da es in NRW Problemanzeigen in einzelnen Schulgebäuden gab, hatte sich die Landesregierung entschlossen, sich über die Belüftungssituation von Unterrichtsgebäuden an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen einen Überblick zu verschaffen. Die Stadt Gütersloh hat ein Schreiben des Ministeriums für Bildung des Landes NRW (MSB NRW) erhalten. Hierin sind lediglich für eine Schule in der Stadt zwei Unterrichtsräumlichkeiten aufgeführt, in denen die Lüftungssituation verbessert werden muss. Die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit in den Herbstferien durchgeführt,“ sagt Henning Matthes.

Verbunden mit der Aufforderung zum Stoßlüften ist aber auch ein Paradigmenwechsel, denn in den oberen Stockwerken waren nicht alle Fensterflügel bisher komplett zu öffnen. So entfernen die Hausmeister zurzeit auch Schließzylinder, um regelmäßiges Stoßlüften zu garantieren. „Drei Minuten Stoßlüften,“ sagt Ulrike Redmann,“ reichen aus, um gute Luft und wenig Energieverbrauch zu garantieren. „In drei Minuten werden auch die Oberflächen noch nicht kalt und danach erwärmt sich die kalte Luft schnell wieder.“ Unterstützung durch Kleidung im „Zwiebellook“ wird empfohlen und dürfte schon jetzt zur Ausstattung von Schülern und Lehrpersonal gehören.

Was die Turnhallen anbetrifft, so geht der Fachbereich Schule und Jugend derzeit davon aus, dass unter dem Gesichtspunkt der ausreichenden Lüftung (Stoß- und Querlüften) und der Beachtung von Hygienevorgaben in allen städtischen Turn- und Sporthallen Schul- und Vereinssport erfolgen kann – dies jeweils vorbehaltlich der aktuellen Coronaschutz- und -betreuungsverordnung und der Vorgaben für Risikogebiete.