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Mit Maske ins Kreishaus

02.02.2021

Aufgrund des Bund-Länder-Vereinbarung zu SARS-CoV-2.

Isabelle Gruschke präsentiert hier die FFP-2-Maske.
Isabelle Gruschke präsentiert hier die FFP-2-Maske.

Ab sofort ist das Betreten aller Dienststellen der Kreisverwaltung nur noch mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder einer FFP2-Maske möglich. Die Pflicht, eine entsprechende Maske zu tragen, beginnt mit Betreten des Gebäudes. Damit soll das Infektionsrisiko weiter minimiert werden. Neuinfektionen – insbesondere mit eventuellen neuen Virusmutanten – sollen somit verhindert werden. „Ich bitte eindringlich darum, unnötige Kontakte zu vermeiden, da Ansteckungen immer dort passieren können, wo sich Menschen nahe kommen – nutzen Sie unsere online-Dienste“, appelliert Landrat Sven-Georg Adenauer an die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh.

Nach wie vor gilt: Besucher dürfen das Kreishaus nur mit vorab vereinbartem Termin betreten. Wo irgend möglich, werden Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bearbeitet. Wer nur Unterlagen abgeben muss, wird auf die Nutzung der Hausbriefkästen hingewiesen. Und wenn jemand ohne eine entsprechende Maske vor der Haustür steht? „Da finden wir eine Lösung, wir schicken niemanden weg“, so Adenauer.“