Maskenpflicht im Innenstadtbereich verlängert
07.05.2021
Bis zum 30. Mai.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 30. Mai verlängert. Die Stadt Gütersloh hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die an die am 9. Mai auslaufende Verfügung anschließt. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße, Moltkestraße, Schulstraße, Berliner Straße einschließlich Konrad-Adenauer-Platz, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße einschließlich der genannten Straßen selbst.