06. Januar 2026
Münsterstraße wird Mitte Januar wieder zur Einbahnstraße
Verkehrsversuch beendet – Grund für die Rückführung zur Einbahnstraße sind vermehrte Unfälle.
Die Stadt Gütersloh stellt den Verkehrsversuch in der Münsterstraße ein und kehrt Anfang 2026 zur ursprünglichen Einbahnstraßenregelung zurück. Der Grund: Im Kreuzungsbereich Münsterstraße / Königstraße / Hohenzollernstraße ist es auffällig oft zu Unfällen gekommen – insbesondere an den Fußgängerüberwegen.
Der Verkehrsversuch war im Februar 2017 gestartet worden. Ziel war es, die Erreichbarkeit der Innenstadt und des Einzelhandels zu verbessern, indem das Einfahrtsverbot auf Höhe des Parkhauses Münsterstraße aufgehoben wurde. Inzwischen zeigt sich, dass es am Knotenpunkt Königstraße / Münsterstraße / Hohenzollernstraße vermehrt zu Unfällen zwischen Nutzerinnen und Nutzern der Zebrastreifen sowie dem fließenden Verkehr kommt. Besonders betroffen ist der Bereich des Zebrastreifens zwischen Fußgängerzone und der Verlängerung Königstraße. Der Verkehrsversuch wird deshalb negativ bewertet.
Vor diesem Hintergrund wird die Verkehrsführung nun angepasst und der Zustand vor 2017 wiederhergestellt. Das bedeutet: Der Verkehr aus Richtung Kirchstraße, Dalkestraße und Blessenstätte darf künftig nur noch bis zur Tiefgarage Münsterstraße/Sinn fahren. Ab dort gilt erneut das Verbot der Einfahrt. Fahrräder und Busse sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Wiedereinführung der Einbahnstraße unterstützt zugleich die aktuellen Planungen für eine zukünftige Fahrradstraße in Nord-Süd-Richtung, zu der auch Teilbereiche der Münsterstraße gehören. Um weitere Unfälle zu vermeiden, soll die Umstellung kurzfristig erfolgen. Die neue Verkehrsführung soll voraussichtlich Mitte Januar in Kraft treten.
Die Stadt Gütersloh bittet alle Verkehrsteilnehmenden, sich frühzeitig auf die neue Regelung einzustellen.
Der Verkehrsversuch war im Februar 2017 gestartet worden. Ziel war es, die Erreichbarkeit der Innenstadt und des Einzelhandels zu verbessern, indem das Einfahrtsverbot auf Höhe des Parkhauses Münsterstraße aufgehoben wurde. Inzwischen zeigt sich, dass es am Knotenpunkt Königstraße / Münsterstraße / Hohenzollernstraße vermehrt zu Unfällen zwischen Nutzerinnen und Nutzern der Zebrastreifen sowie dem fließenden Verkehr kommt. Besonders betroffen ist der Bereich des Zebrastreifens zwischen Fußgängerzone und der Verlängerung Königstraße. Der Verkehrsversuch wird deshalb negativ bewertet.
Vor diesem Hintergrund wird die Verkehrsführung nun angepasst und der Zustand vor 2017 wiederhergestellt. Das bedeutet: Der Verkehr aus Richtung Kirchstraße, Dalkestraße und Blessenstätte darf künftig nur noch bis zur Tiefgarage Münsterstraße/Sinn fahren. Ab dort gilt erneut das Verbot der Einfahrt. Fahrräder und Busse sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Wiedereinführung der Einbahnstraße unterstützt zugleich die aktuellen Planungen für eine zukünftige Fahrradstraße in Nord-Süd-Richtung, zu der auch Teilbereiche der Münsterstraße gehören. Um weitere Unfälle zu vermeiden, soll die Umstellung kurzfristig erfolgen. Die neue Verkehrsführung soll voraussichtlich Mitte Januar in Kraft treten.
Die Stadt Gütersloh bittet alle Verkehrsteilnehmenden, sich frühzeitig auf die neue Regelung einzustellen.