Beste Bedingungen für die tierische Kinderstube

27.11.2020

Stadt lässt rund 20 Nistkästen für Mauersegler und Fledermäuse am Rathaus anbringen.

Beim Anbringen des letzten von 15 Nistkästen für Mauersegler direkt unterhalb des Flachdachs des Rathausgebäudes II: Robert Fritz (vorn) und Ferenc Tied von der Firma Blomberg. Mit der Artenschutzmaßnahme fördert die Stadt Gütersloh die sogenannten Gebäudebrüter. Mauersegler gehören zu den geschützten Arten.
Beim Anbringen des letzten von 15 Nistkästen für Mauersegler direkt unterhalb des Flachdachs des Rathausgebäudes II: Robert Fritz (vorn) und Ferenc Tied von der Firma Blomberg. Mit der Artenschutzmaßnahme fördert die Stadt Gütersloh die sogenannten Gebäudebrüter. Mauersegler gehören zu den geschützten Arten.

Im nächsten Jahr könnte es hoch oben an der Dachkante des Rathauses II munter piepen und zwitschern: 15 Nistkästen für Mauersegler und vier Quartiere für Fledermäuse hat die Stadt Gütersloh im Zuge der jetzt abgeschlossenen Dachsanierung anbringen lassen. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der Artenschutzleitlinie der Stadt Gütersloh. Mit ihr hat die Stadt sich die Selbstverpflichtung auferlegt, bei Neubau, Umbau oder Sanierung eigener Gebäude auch etwas für den Artenschutz zu tun. In diesem Fall: Nisthilfen für Gebäudebrüter.

Sowohl Fledermäuse als auch Mauersegler gehören zu den wild lebenden Tierarten, die in oder an Gebäuden leben beziehungsweise brüten. Da sie hohe Gebäude bevorzugen, eignet sich das Gütersloher Rathaus perfekt dafür, den fliegenden Genossen eine Heimat anzubieten. Ob mit Erfolg, das könnte sich künftig immer im letzten Jahresdrittel zeigen – dann ist Brutzeit. Die aus Beton gefertigten, stabil an der Hauswand montierten Kästen entsprechen von der Gestaltung her den speziellen Ansprüchen der jeweiligen Art, so dass relativ verlässlich zu steuern ist, welcher Vogel sich niederlässt. So brütet der Mauersegler nur an hohen Gebäuden in mindestens 40 mal 20 mal 20 Zentimeter großen Kästen mit einer Einflugöffnung von mindestens drei Zentimetern Durchmesser und nur bei freiem Anflug vor und unter dem Quartier. Der mit einer ähnlichen „Programmierung“ ausgestattete Haussperling zum Beispiel benötigt eine Fassadenbegrünung oder dichtes Gehölz im Umfeld, um ein Nest für seinen Nachwuchs bauen zu wollen.

Das Rathaus ist aktuell nicht das einzige städtische Gebäude, an dem Nistkästen integriert werden: So geschieht es gerade auch beim Neubau der Kindertageseinrichtung Pelikanweg in Friedrichsdorf und bei der Sanierung einer Liegenschaft an der Doheermanns Höhe. Und auch im gut 20 Meter hohen Übungsturm auf dem Areal der neuen Feuer- und Rettungswache an der Friedrich-Ebert-Straße sind zwölf Brutkästen für Mauersegler angebracht worden. „Wir als Stadt möchten mit unseren eigenen Gebäuden Vorbild sein“, sagt Sonja Wolters, Leiterin des Fachbereichs Umweltschutz. „Wir möchten ausdrücklich alle Hausbesitzer ermuntern, etwas für Gebäudebrüter zu tun und nach Möglichkeiten zu schauen, an ihren Häusern Nisthilfen anzubringen. Gern kommen wir vorbei und prüfen, ob es sich um einen geeigneten Standort handelt.“ Der Fachbereich Umweltschutz unterstützt mit Beratung und Nisthilfen und organisiert nach Möglichkeit auch ehrenamtliche Hilfe bei der Anbringung (Kontakt über Sonja Wolters, E-Mail: sonja.wolters@guetersloh.de). Die Biologin wirbt für den aktiven Artenschutz: „Für Kinder zum Beispiel ist es besonders toll, Gebäudebrüter am Haus zu haben, den Nestbau und die Aufzucht der Jungen erleben zu können. Und noch ein Tipp: Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten sind auch tolle Weihnachtsgeschenke!“ Alle Infos zum Thema unter www.umwelt.guetersloh.de.

Hintergrund

Wenn der Neu- oder Umbau eines städtischen Gebäudes ansteht, stimmen sich die Fachleute aus den Bereichen Umweltschutz, Immobilienmanagement, Stadtplanung und Denkmalschutz bei der Stadtverwaltung Gütersloh dazu ab, wie zugleich Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt umgesetzt werden können. Maßgeblich dafür ist das 2015 vom Stadtrat beschlossene Programm zur Bewahrung der Biologischen Vielfalt in der Stadt Gütersloh, kurz Biodiversitäts-Programm, das wiederum die Grundlage der 2019 verabschiedeten Artenschutzleitlinie der Stadt Gütersloh bildet. Außer Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten sind auch Licht und Ausleuchtung, Vogelschlagschutz an Glasflächen sowie Fassaden- und Dachbegrünung Stellschrauben, an denen die Kommune Artenschutz betreiben kann.

 
 
 

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