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Welle, Järvesauna und Nordbad: Besondere Öffnungszeiten in den Ferien und an den Feiertagen

22.12.2021

„Welle“ und JärveSauna nur am 1. Weihnachtsfeiertag komplett geschlossen.

In den Ferien und an den Feiertagen sind Freizeitspaß, Erholung und Schwimmsport garantiert. Das Freizeitbad „Welle“ mit seinem angegliederten Sportbereich sowie der JärveSauna bleiben nämlich nur am Samstag, 25. Dezember 2021, 1. Weihnachtsfeiertag, komplett geschlossen. Ansonsten gelten feiertagsbedingt die nachfolgenden besonderen Öffnungszeiten:

Freizeitbad Welle und JärveSauna
Heiligabend: 10:00 - 14:00 Uhr
1. Weihnachtsfeiertag: geschlossen
2. Weihnachtsfeiertag: 9:00 - 20:00 Uhr
Silvester: 10:00 -14:00 Uhr
Neujahr: 10:00 – 20:00 Uhr
An allen anderen Tagen gelten die gewohnten Öffnungszeiten.

Sportbereich Welle

Besondere Öffnungszeiten:
Heiligabend: 6:00 – 14:00 Uhr
1. Weihnachtsfeiertag: geschlossen
2. Weihnachtsfeiertag: 8:00 – 20:00 Uhr
Silvester: 6:00 – 14:00 Uhr
Neujahr: 10:00 -20:00 Uhr
An allen anderen Tagen gelten die gewohnten Öffnungszeiten.

Nordbad – Geänderte Öffnungszeiten in Weihnachtsferien
Nordbad-Fans müssen auch in den Weihnachtsferien nicht auf das beliebte Hallenbad verzichten. Denn die angepassten Öffnungszeiten führen nur an zwei zusammenhängenden Zeiträumen zur Schließung. Diese sind an Heiligabend bis einschließlich des 2. Weihnachtsfeiertags, sowie an Sylvester sowie dem anschließenden gesamten Neujahrswochenende.

In den Ferien ist das Nordbad jeweils von 6:00 - 8:30 Uhr und 16:00 - 19:00 Uhr an folgenden Tagen geöffnet: Montag, 27.12.2021 bis Donnerstag, 30.12.2021 und Montag, 3.1.2022 bis Freitag, 7.1.2022. Ab Samstag, 8.1.2022 gelten im Nordbad die gewohnten Öffnungszeiten.

Ungeimpfte Kinder und Jugendliche benötigen in den Ferien einen negativen Test-Nachweis
Eintritt in die Bäder und die JärveSauna erhält derzeit nur, wer einen gültigen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen kann. Die 2G-Pflicht gilt während der Schulzeiten nicht für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren. Anders in den Ferien: In dieser Zeit müssen Kinder und Jugendliche einen amtlichen negativen Corona-Test vorlegen. Ein negativer Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Nähere Informationen im Bäderbereich auf der Internetseite der Stadtwerke Gütersloh GmbH unter www.stadtwerke-gt.de