OGS und Randstundenbetreuung: auch weiterhin kein „reguläres“ Angebot möglich

07.05.2020

Coronabedingte Anforderungen an Hygiene, Gruppengrößen und Räumlichkeiten lassen auch weiterhin nur eine ausgeweitete Notfallbetreuung zu.

Aufgrund der coronabedingten Anforderungen an Hygiene, Gruppengrößen und Räumlichkeiten wird – neben der ausgeweiteten Notfallbetreuung und der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes – mindestens bis zu den Sommerferien kein reguläres Betreuungsangebot (Randstundenbetreuung und Offene-Ganztags-Betreuung) wie vor der Schließung der Schulen möglich sein. Darüber haben sich die Grundschulleitungen, der Schulträger Stadt Gütersloh und die OGS-Träger abgestimmt.

„Wir wollen aber den Eltern, die nach den aktuellen Kriterien keine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, soweit wie möglich eine Unterstützung anbieten,“ sagt Henning Matthes, städtischer Beigeordneter für Bildung . „Deshalb haben wir uns auch darüber abgestimmt, dass in individueller Absprache mit der Schulleitung geprüft werden kann, ob und inwieweit an den Unterrichtstagen des Kindes eine Betreuung möglich wäre. Dies hängt von der räumlichen und personellen Situationen in der jeweiligen Schule ab.“

Zudem weisen die Beteiligten darauf hin, dass nach den aktuellen Regelungen der Corona-Betreuungsverordnung keine Betreuung an Wochenenden, Feiertagen sowie an beweglichen Ferientagen vorgesehen ist und daher auch nicht stattfindet.

 
 
 

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