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03. August 2026

Online-Antrag zur Verzichtserklärung Vorkaufsrecht

Neue Dienstleistung für Notariate im städtischen Bürgerportal.

Mit einer neuen Dienstleistung im Bürgerportal ermöglicht die Stadt Gütersloh jetzt Notariaten, den Antrag auf Ausstellung einer Vorverkaufsverzichtserklärung online zu stellen. Die Antragstellenden profitieren von einer erheblich verkürzten Bearbeitungszeit.

Eine Kommune hat in bestimmten Fällen beim geplanten Verkauf eines Grundstücks ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Diese Regelung soll dazu beitragen, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Umsetzung des Denkmalschutzes und der städtebaulichen Ziele zu sichern. Wenn die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, stellt sie auf Antrag eine Vorverkaufsverzichtserklärung aus, das sogenannte Negativattest. Den Antrag muss das beurkundende Notariat stellen. Ohne die Verzichtserklärung kann ein Eigentümerwechsel im Grundbuch nicht vollzogen werden.

Die Stadt Gütersloh bietet den Antrag auf Negativattest nun als Online-Dienstleistung im Bürgerportal. Der Fachbereich Stadtplanung bittet darum, von postalischen Anträgen künftig abzusehen. Die digital eingereichten Anträge können deutlich schneller bearbeitet werden.