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Stadt legt Raumlösung für Grundschule Neißeweg vor

31.03.2021

Verwaltungsvorschlag sieht Teilnutzung der Freiherr-vom-Stein-Schule plus Erweiterungsbau vor -- Politik diskutiert nach Ostern.

Die Schülerzahlen im Stadtgebiet steigen – so auch an der Grundschule Neißeweg im Gütersloher Norden. „Die Entwicklung dieses Schulstandorts bewegt uns als Stadt bereits seit einigen Jahren sehr. Das Schulgebäude ist nicht erweiterbar und insgesamt unter baufachlichen Gesichtspunkten abgängig“, bewertet Güterslohs Bildungsdezernent Henning Matthes die Situation. Jetzt hat die Stadtverwaltung eine dauerhafte Raumlösung erarbeitet, die der Politik im April zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegt.

Dem steigenden Bedarf an Plätzen und den Anmeldungen an der Grundschule Neißeweg wurde zu Beginn des laufenden Schuljahres 2020/21 dadurch Rechnung getragen, dass gemeinsam entschieden wurde, die Grundschule dreizügig zu führen und mit einem Jahrgang in Räume der Freiherr-vom-Stein-Schule auszuweichen. Schule und Stadtverwaltung war sich einig, dass es sich bei der im Dezember getroffenen Entscheidung der aktuellen räumlichen Trennung und des Führens der Grundschule an zwei Standorten nur um eine Übergangslösung auf dem Weg zu einer nachhaltigen und dauerhaften Raumlösung handeln kann.

So hat sich die Schul- und Bauverwaltung der Stadt Gütersloh zusammen mit der Schule in den vergangenen Monaten intensiv mit Varianten und Alternativen für eine solche dauerhafte Raumlösung auseinandergesetzt. Bei der Untersuchung der Varianten wurden folgende Gesichtspunkte ausführlich überprüft und bewertet: die Schulfachlichkeit (Schulorganisation, pädagogische Anforderungen der Schule), die Baufachlichkeit (Umbau- und Sanierungsbedarfe, Dauer der Maßnahmen, Außenanlagen) und die Wirtschaftlichkeit (Kosten der Maßnahmen, Nachnutzung der Gebäudeteile).

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung dem Stadtrat nun folgende Variante vor: Der heute bereits im Obergeschoss genutzte Gebäudeteil der Freiherr-vom-Stein-Schule wird insgesamt für die Grundschule Neißeweg nachgenutzt, und außerdem wird ein Erweiterungsbau auf dem Gelände des ehemaligen Hausmeisterhauses errichtet. Die beiden Gebäudeteile sollen zusammenhängend geplant werden. In Anbetracht der pädagogischen Erfordernisse einer modernen Grundschule werden so Gebäude und Raumstruktur den Anforderungen des ganztägigen und gemeinsamen Lernens gerecht, indem sie die Schaffung von Bildungshäusern ermöglichen. Der Grundschule stehen dann beide Sporthallen sowohl am Standort der Freiherr-vom-Stein-Schule sowie an der Grundschule Neißeweg zur Verfügung. Die Außenanlagen werden grundschulgerecht umgebaut. Die Bauphase beträgt voraussichtlich zwei Jahre. Dazu muss die Grundschule mit dem einen Jahrgang, der sich derzeit im Obergeschoss des Neubauteils befindet, zeitweise in das Altgebäude der Freiherr-vom-Stein-Schule umziehen.

Die Untersuchung der Varianten und die sich daraus ergebende Verwaltungsempfehlung wird der Politik am 13. April im Bildungsausschuss, am 20. April im Schulbauausschuss und am 30. April im Rat vorgestellt. Die Entscheidung fällt der Rat. Die detaillierten Unterlagen sind im Ratsinformationssystem auf der Website der Stadt Gütersloh unter der Vorlagennummer 188/2021 zu finden (www.guetersloh.de).

Stimmt die Politik dem Vorschlag zu, beginnt die Vorarbeit zur Ausschreibung der Planungsleistungen im zweiten Quartal dieses Jahres, so dass die Planungsleistungen bei optimalem Ablauf Anfang 2022 vergeben werden könnten. Mit den Baumaßnahmen könnte – wiederum einen entsprechenden Baubeschluss des Stadtrats vorausgesetzt – Anfang 2023 begonnen werden. „Wie schon in der Vorbereitung auf diesen Vorschlag werden wir als Stadt uns im weiteren Prozess eng mit der Schulleitung und der Schulgemeinde abstimmen“, betont Henning Matthes. „Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und die spannende Aufgabe, eine ,neue‘ Grundschule im Gütersloher Norden zu planen und zu begleiten.“