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Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

13.03.2023

Anträge können ab sofort bis zum 31. März gestellt werden

Eine Person sitzt am PC und schaut sich die Seite der Stadt Gütersloh zum Stärkungspakt an.

Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Auch bei uns in der Stadt sorgen sich viele Menschen um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Und auch Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Stadt Gütersloh wurde daraus rund eine halbe Million Euro zugewiesen. Diese Mittel gibt die Stadt weiter. Ab sofort können Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bis zum 31. März eine Bedarfsmeldung beim städtischen Fachbereich Soziales melden.

„Die Menschen in unserer Stadt werden die Folgen von Corona und vom Ukrainekrieg noch länger spüren. Eine Unterstützung durch soziale Einrichtungen ist da mindestens ebenso wichtig wie die finanzielle Hilfe in Notfällen. Es ist gut, dass wir das Fördergeld bekommen haben und weitergeben können“, so Henning Matthes, Beigeordneter für den Bereich Soziales bei der Stadt Gütersloh. Mit dem Geld aus dem Stärkungspakt sollen soziale Einrichtungen in der Stadt unterstützt werden. Ziel ist es, die Einrichtungen zu erhalten und deren Handlungsfähigkeit auszubauen. Einrichtungen, die Gelder in Anspruch nehmen möchten, können ab sofort bis zum 31. März beim städtischen Fachbereich Soziales per E-Mail an strkngspktnrwgtrslhd einen Antrag stellen. Im Anschluss wird über die Verteilung der Gelder entschieden. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Menschen, medizinische Versorgungsangebote für Menschen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen.

Förderfähig sind unter anderem Mehrausgaben für

· die Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken, Müllentsorgung)

· Honorarausgaben für Fachkräfte (bspw. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter), die in den Einrichtungen helfen und die den Erhalt oder Ausbau von Maßnahmen möglich machen

· die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien

Nach aktuellen Vorgaben müssen die Mittel im Jahr 2023 Verwendung finden. Die Einrichtungen können Mehrausgaben aber auch rückwirkend für den gesamten Bewilligungszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 2023) geltend machen. Kreisweit oder überregional agierende Akteurinnen und Akteure werden gebeten, einen Antrag beim Kreis Gütersloh zu stellen.

Fragen richten Interessierte per E-Mail an strkngspktnrwgtrslhd oder melden sich telefonisch über 05241/82-2756 und werden im Anschluss vom städtischen Fachbereich Soziales kontaktiert. Weitere Informationen und Anträge zum Stärkungspakt NRW hat die Stadt gebündelt auf ihre Internetseite gestellt, zu finden unter www.stadt.gt/staerkungspakt.