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Das Klinikum Gütersloh hält an der Testpflicht für Besucher fest

23.12.2022

Zum Schutze der Patienten und Mitarbeitenden.

Ab dem 23. Dezember wird nach der neuen Coronaschutzverordnung für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in NRW kein Testnachweis von anerkannten Teststellen, sondern nur noch ein negativer Selbsttest benötigt. Viele Krankenhäuser in Ostwestfalen-Lippe halten dennoch an den offiziellen Tests fest, so auch das Klinikum Gütersloh.

„Angesichts der aktuellen Infektionslage werden wir uns zum Schutze unserer Patienten und Mitarbeitenden vorerst weiterhin einen Test aus einer Teststelle von den Besuchenden zeigen lassen“, so Andreas Tyzak, Kaufmännischer Direktor des Klinikum Gütersloh. Der Schnelltest hat aus Sicht des Klinikums eine höhere Verlässlichkeit und ist zudem für die Mitarbeitenden am Empfang auch leichter zu kontrollieren, weil er überwiegend digital vorliegt und leicht abzulesen ist.

„Es gibt im Kreis Gütersloh mehrere Testeinrichtungen, unter anderem auch auf dem Klinikgelände, in der die Besucherinnen und Besucher auch kurzfristig einen Termin bekommen und sich kostenlos testen lassen können. Sie können daher ohne Einschränkungen ihre Freunde und Angehörigen besuchen“, so Tyzak.