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Verkaufsoffene Sonntage: Beschränkung auf den zentralen Innenstadtbereich

15.08.2018

Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, dem Ausschuss für Umwelt und Ordnung bzw. dem Rat im September, neben den vier etablierten Terminen für eine sonntägliche Ladenöffnung auf Antrag der Werbegemeinschaft einen weiteren fünften Tag (letzter Sonntag des Weihnachtsmarktes nach Weihnachten) vorzuschlagen.

Berliner Platz

Entgegen dem bisherigen Geltungsbereich der Ordnungsbehördlichen Verordnung im gesamten Stadtgebiet (mit Ausnahme Isselhorst, dort eigene Termine) soll nunmehr der Geltungsbereich der Sonntagsöffnung auf den zentralen Innenstadtbereich begrenzt werden. Dieser umrahmt die Hauptveranstaltungsflächen Marktplatz, Berliner Platz, Kolbeplatz und Dreiecksplatz einschließlich der von den Besuchern dieser Veranstaltungen genutzten Parkflächen. „Damit soll der geltenden Rechtslage und Rechtsprechung entsprochen werden“, so die Erste Beigeordnete Christine Lang. Mit der Vertreterin von verdi habe es dazu in den letzten Wochen einen intensiven telefonischen und schriftlichen Austausch gegeben.

Verdi möchte laut Christine Lang die Sonntagsarbeit aus grundsätzlicher gewerkschaftlicher Sicht heraus insgesamt eindämmen und sehe die Sonntagsarbeit im Einzelhandel als ersten Schritt. Insofern betrachte Verdi die bisherige und beabsichtigte sonntägliche Ladenöffnung in Gütersloh grundsätzlich kritisch und beziehe dies auch auf die etablierten Veranstaltungen wie Gütersloh blüht auf, Gütersloh in voller Blüte, Michaeliswoche und Martinswochenende. Darüber hinaus sei auch der bereits eingeschränkte Geltungsbereich für Verdi noch zu groß. „Wir fürchten, dass es wie auch in anderen Städten auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus laufen wird“, so Lang.