18. März 2025
Hauptausschuss beschließt Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige
Gütersloh folgt der Stadt Dortmund, die als erste NRW-Stadt eine ähnliche Verordnung erlassen hat.
Die Stadt Gütersloh zieht Konsequenzen: Der Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige werden verboten. Der Hauptausschuss der Stadt hat einstimmig eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen, wonach auch aus Automaten kein Lachgas an unter 18-Jährige verkauft werden darf. Damit reagiert Gütersloh auf den steigenden Missbrauch des Gases unter Jugendlichen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Der Rat der Stadt Gütersloh muss dem Beschluss noch zustimmen.
In den vergangenen Monaten wurde in Gütersloh, wie auch bundesweit, ein verstärkter Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel festgestellt. Vor allem junge Menschen nutzen das Gas. Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich: Neben akuten Beschwerden wie Sauerstoffmangel, Ohnmacht und Kreislaufproblemen kann langfristiger Konsum zu Nervenschäden und weiteren schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen. Dieses Thema hat auch die Verwaltung beschäftigt. „Unsere Aufgabe als Stadt ist es, die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger – in diesem Fall der jungen – zu schützen“, betont Bürgermeister Matthias Trepper. „Mit dieser Verordnung setzen wir ein klares Signal gegen den leichtfertigen Konsum von Lachgas.“
Jährlich werden durch die Stadtreinigung hunderte leere Lachgas-Kartuschen auf öffentlichen Plätzen, Schulhöfen und in Parkanlagen in Gütersloh gefunden. Kioske bieten das Gas teilweise offen zum Verkauf an. Durch Internet-Trends, gerade über soziale Medien, hat sich der Konsum weiter verstärkt. „Wir haben entschieden, dass wir für die Stadt Gütersloh handeln müssen“, so Carsten Schlepphorst, als Beigeordneter aktuell verantwortlich für den Bereich Ordnung. „Im Moment gibt es noch keine bundesweit einheitliche Regelung zum Verkauf von Lachgas, deshalb erscheint es uns erforderlich, auf kommunaler Ebene entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.“
Mit dem Beschluss folgt Gütersloh dem Beispiel der Stadt Dortmund, die als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen eine ähnliche Verordnung erlassen hat. Rechtlich basiert das Verbot auf dem nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetz, das es Kommunen ermöglicht, Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu ergreifen.
„Dieses Verbot ist kein kriminalisierender Schritt, sondern eine präventive Maßnahme zum Jugendschutz. Wir setzen auf Aufklärung und Sensibilisierung, um Jugendliche und Eltern über die Risiken aufzuklären“, erklärt Bürgermeister Trepper. Die Stadt Gütersloh appelliert an Gewerbetreibende, sich an die neue Regelung zu halten und auf den Verkauf an Minderjährige zu verzichten. Verstöße gegen das Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Wenn der Rat der Stadt dem Beschluss zustimmt, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab Mai, sobald das entsprechende Amtsblatt veröffentlicht wird.