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„Blaue Hausnummer“ für besonders energieeffiziente Wohngebäude in Gütersloh

27.04.2020

Bewerbungsfrist für Auszeichnungswettbewerb bis Ende August verlängert

Häuserreihe von mehrere modernen weißen Häusern
Klimaschutzsiedlung in Gütersloh

Als eine von sechs teilnehmenden Kommunen honoriert die Stadt Gütersloh mit dem Auszeichnungswettbewerb „Blaue Hausnummer“ die Leistungen von Gütersloher Hausbesitzern, die energetisch saniert oder energieeffizient gebaut haben und so aktiv in den Klimaschutz investieren. Die „Blaue Hausnummer“ ist eine Auszeichnung der Initiative ALTBAUNEU des Kreises Gütersloh und seiner Städte und Gemeinden. Ab sofort können sich Hauseigentümer aus Gütersloh bei der Klimaschutzstelle des Fachbereichs Umweltschutz der Stadt Gütersloh bewerben. Coronabedingt sind die Teilnehmerplätze noch nicht ausgeschöpft, der Bewerbungszeitraum wurde um zwei Monate verlängert. Neuer Anmeldeschluss ist der 31. August 2020.

Im Rahmen des Wettbewerbs erhalten die erfolgreichen Bewerber eine unterzeichnete Urkunde sowie eine individuelle „Blaue Hausnummer“, als Glasschild oder solare Leuchte. Beide Modelle lassen sich einfach an der Hauswand anbringen. Die Hausbesitzer entscheiden schon bei der Bewerbung, welches Modell sie erhalten möchten. Unter den ausgezeichneten Hauseigentümern werden dank der Unterstützung der Kreishandwerkerschaft, der Sparkasse Gütersloh-Rietberg, der Volksbank Bielefeld-Gütersloh und der Verbraucherzentrale NRW außerdem Preisgelder mit der Gesamthöhe von 4000 Euro an jeweils drei erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den beiden Kategorien Sanierung sowie Neubau verlost. „Mit dem Wettbewerb ‚Blaue Hausnummer‘ möchten wir die Leistungen der Hausbesitzer im aktiven Klimaschutz würdigen und sichtbar in die Öffentlichkeit tragen“, sagt Christine Lang, Umweltdezernentin der Stadt Gütersloh. „Diese guten Beispiele machen Lust darauf, das eigene Heim zu modernisieren.“

Die Auszeichnung „Blaue Hausnummer“ wird an Besitzer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten vergeben, die nach dem 1. Oktober 2009 umgesetzt beziehungsweise gebaut wurden. Für Neubauten gilt: Sie müssen mindestens den KfW-Effizienzhausstandard 55 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen. Eigentümer mit sanierten Wohngebäuden können sich bewerben, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: Das Wohnhaus wurde auf ein KfW-Effizienzhausniveau saniert oder eine Sanierung durch Einzelmaßnahmen ist erfolgt. In diesem Fall sind mindestens drei durchgeführte Maßnahmen aus dem Bewerbungsbogen erforderlich, von denen mindestens zwei die Gebäudehülle betreffen müssen.

Ein Faltblatt und den Bewerbungsbogen mit weitergehenden Informationen finden Interessierte unter www.klimaschutz.guetersloh.de. Weitere Informationen geben außerdem die Ansprechpartner der städtischen Klimaschutzstelle Andrea Flötotto (unter 05241/822250 oder Andrea.Floetotto@guetersloh.de) und Helmut Hentschel (unter 05241/822129 oder HlmtHntschlgtrslhd)