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Nach Gesetzesreform: Bin ich berechtigt, Wohngeld zu beziehen?

25.01.2023

Gütersloherinnen und Gütersloher können online prüfen, ob ihnen ein Zuschuss zusteht .

Seit Beginn des Jahres gilt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes. Es bewirkt, dass mehr Menschen mit kleinem Einkommen jetzt bei den Wohnkosten unterstützt werden. Die Stadt Gütersloh ist von der Annahme ausgegangen, dass zunächst doppelt so viele Haushalte in der Stadt wohngeldberechtigt sein werden wie bisher, und hat deshalb auch das Personal in der Wohngeldstelle verdoppelt, von fünf Mitarbeitenden auf aktuell zehn. Um möglichst schnell und einfach zu klären, wer einen Anspruch auf Wohngeld hat, stellt das Land NRW online den sogenannten Wohngeldrechner NRW zur Verfügung.

Die Nachfrage nach der Wohngeldberechtigung ist im Gütersloher Rathaus seit Beginn des Inkrafttretens des neuen Gesetzes hoch. Die Menschen möchten erfahren, ob für sie ein Wohngeldanspruch nach aktuell geltendem Recht besteht und wie hoch dieser ist. „Das Wohngeld-Team in der Gütersloher Stadtverwaltung steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite, bearbeitet aktuell aber ein enormes Antragsaufkommen, weshalb längere Bearbeitungszeiten möglich sind“, so der Erste Beigeordnete der Stadt Gütersloh und Dezernent für Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport Henning Matthes und bittet die Antragstellenden um Verständnis und Geduld.

Aber auch ohne Hilfe aus dem Rathaus können Gütersloher Bürgerinnen und Bürger selbst prüfen, ob sie wohngeldberechtigt sind oder nicht. Dafür bietet das Land NRW online den Wohngeldrechner NRW als Unterstützung an. Mit dessen Hilfe haben Gütersloherinnen und Gütersloher die Möglichkeit, online die Chancen auf Wohngeld zu prüfen, die Höhe zu ermitteln und können den Antrag anschließend auch direkt online stellen. Der Wohngeldrechner ist an die neue Rechtslage angepasst. Das Online-Werkzeug ist zu finden unter:

Ausführliche Informationen rund um das Thema „Wohngeld“ und ein Erklär-Video wurden ebenfalls vom Landesministerium zur Verfügung gestellt: www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld.

Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, müssen nichts unternehmen. Sie bekommen diese Leistung zunächst in bisheriger Höhe weiter ausgezahlt. Die bestehenden Leistungsansprüche werden zum 1. April automatisch überprüft und die Höhe rückwirkend zum Januar gegebenenfalls neu berechnet. Menschen, die einen Anspruch auf Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen etc.) haben, erhalten zu gegebener Zeit Nachricht von ihrem jeweiligen Leistungsträger zur Antragstellung von Wohngeld.