14. November 2024
Zweite Kinderschutzkonferenz im Kreis Gütersloh
Interdisziplinärer Austausch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Aus der Praxis für die Praxis‘ hieß es heute im Sinne einer
verbesserten Qualität im Kinderschutz. In der Stadthalle Gütersloh fand
die zweite Kinderschutzkonferenz im Kreis Gütersloh statt, die von einer
großen Resonanz begleitet wurde. Rund 380 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus verschiedenen Handlungsfeldern, darunter Polizei, Justiz,
Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheitswesen, nahmen an der
Konferenz teil. Im Mittelpunkt der halbtägigen Konferenz stand in diesem
Jahr der ‚Datenschutz im Kinderschutz‘. Den Hauptvortrag auf der
Konferenz hielt Hannah Binder, sie ist Referentin für Jugendhilfe und
Familienrecht mit dem Schwerpunkt Kinderschutz und Datenschutz vom
Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht.




Das Thema ‚Datenschutz im Kinderschutz‘ ergab sich aus der ersten Kinderschutzkonferenz im vergangenen Jahr. Die Referentin Hannah Binder von der Deutschen Gesellschaft für Jugendhilfe und Familienrecht (DiJuF) sprach über die datenschutzrechtlichen Unsicherheiten, die Fachkräfte im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen häufig empfinden. Hierbei wurden die wesentlichen Aspekte des Datenschutzes im Kinderschutz herausgestellt, insbesondere die Notwendigkeit, Vertrauen aufzubauen und sensibel mit Daten umzugehen. In der Praxis würden sich, so die Auswertung der Kinderschutzkonferenz aus dem vergangenen Jahr, viele Unsicherheiten ergeben beim Thema Kindeswohlgefährdung und Datenschutz. Beide Bereiche haben vielfältigste Berührungspunkte. Zum einen wirke ein verlässlicher Datenschutz, dass Betroffene Hilfsangebote eher wahrnehmen, wenn der Umgang respektvoll ist und man die jeweilige Familiengeschichte in sicheren Händen bezüglich des Datenschutzes weiß. Werden deshalb Hilfsangebote eher ange-nommen, dient das auch letztlich dem Kindesschutz. Auf der anderen Seite müssen bei der Ein-schätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, mitunter auch Quellen außerhalb der Familie kontaktiert werden, Dritte in den praktischen Kinderschutz beteiligt werden – auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, welche datenschutzrechtlichen Vorschriften die Fachkräfte des Jugendamts im Falle einer tatsächlichen oder vermuteten Kindeswohlgefährdung zu beachten haben.
Das Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet die Jugendämter, kommunale Netzwerke zum Kinderschutz zu etablieren. Diese Netzwerke sollen eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls gewährleisten. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die im Gesetz beschriebenen Aufgaben kreisweit anzugehen und die jeweiligen lokalen Netzwerke einzubinden. Jedes Jugendamt hat hierfür eine Ansprechpartnerin als Netzwerk- und Koordinierungsstelle, die den Prozess im Aufbau verlässlicher Strukturen und die Weiterentwicklung im Kinderschutz unterstützt.
Sechs Schulungsmodule – wiederkehrend
Die im Vorjahr aus den Workshops erarbeiteten Bedarfe werden in einer Fortbildungsreihe des kreisweiten Netzwerks Kinderschutz aufgegriffen. Sie sollen den interdisziplinären Austausch zwischen den Berufsgruppen stärken. Die Fortbildungsreihe umfasst sechs Module, die in den kom-menden Jahren regelmäßig angeboten werden, darunter Themen wie ‚Kinderschutz und Gesundheit‘, ‚Kinderschutz und Schule‘ sowie ‚Kinderschutz und Polizei‘.
Die diesjährige Konferenz förderte nicht nur die Entwicklung verlässlicher Strukturen im Kinderschutz. Sie bot auch einen Raum für Austausch und Vernetzung unter den Akteuren. Dies wurde bei der Konferenz im Vorjahr sehr gewünscht. Der ‚Markt der Möglichkeiten‘, der Teil der Zusammenkunft war, ermöglicht es den Teilnehmenden, Angebote und Ressourcen vor Ort besser kennenzulernen und direkt miteinander in Kontakt zu treten. Der Austausch unter Praktikern wird so gefördert.
Die nächste Fortbildung zum Thema ‚Kinderschutz und Gesundheit‘ findet im März 2025 statt. Die Steuerungsgruppe des kreisweiten Netzwerks Kinderschutz wird auch weiterhin an der Weiterentwicklung und Vernetzung aller Beteiligten arbeiten, um eine effektive Zusammenarbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.