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Erstaufruf für das Verteilungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen in Gütersloh

Die Stadt Gütersloh treibt den Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voran. In diesem Zusammenhang wird der Erstaufruf für das Verteilungsverfahren zur Beantragung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse bekanntgegeben. Ziel ist es, den Aufbau von E-Ladesäulen durch private Investoren zu fördern und den Anteil von Elektrofahrzeugen im Stadtgebiet zu erhöhen.

Hintergrund des Verfahrens:

Mit der Sondernutzungsrichtlinie, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt in Kraft tritt, wurde ein rechtskonformer und transparenter Rahmen geschaffen, um die Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für die Errichtung und den Betrieb von Ladesäulen im öffentlichen Raum zu steuern. Die Richtlinie dient als Grundlage für eine gleichmäßige Verteilung der Ladeinfrastruktur und berücksichtigt die spezifischen Anforderungen des öffentlichen Raums.

Informationen zum Verteilungsverfahren:

Gegenstand der Sondernutzungserlaubnis
Im Rahmen des Verfahrens können Anträge für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladesäulen im Normalladebereich (2x11 kW oder 2x22 kW) gestellt werden. Jede Ladesäule muss den technischen Anforderungen der Sondernutzungsrichtlinie entsprechen.

Dauer und Bedingungen der Sondernutzung

  • Die Sondernutzungserlaubnis wird auf 10 Jahre befristet erteilt.
  • Die Errichtung der Ladesäule muss innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss beginnen, die Inbetriebnahme innerhalb von 9 Monaten erfolgen.
  • Für die Sondernutzung gelten detaillierte Vorgaben zur Gestaltung, Sicherheit und Barrierefreiheit der Ladesäulen.

Vergabeverfahren

  • Verteilungskriterien: Bei mehreren Anträgen für denselben Kfz-Bezirk wird die Erlaubnis durch ein Losverfahren vergeben, um größtmögliche Chancengleichheit sicherzustellen.
  • Transparenz: Der gesamte Prozess wird fortlaufend dokumentiert. Nicht berücksichtigte Antragsteller erhalten einen mit Gründen versehenen Bescheid.

Antragsverfahren

Erforderliche Unterlagen:

  1. Ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Standortdarstellung
  2. Visuelle Darstellung der geplanten Ladesäule (inkl. Bemaßung)
  3. Beschreibung der technischen Spezifikationen (Leistung, Abmessungen etc.)
  4. Angaben zum Netzanschluss (inkl. zuständiger Netzbetreiber)

Antragsfrist:

  • Die Antragsfrist beträgt zwei Monate ab dem Tag nach dieser Veröffentlichung.
  • Maßgeblich ist das Veröffentlichungsdatum im Amtsblatt der Stadt Gütersloh.
  • Verspätete Anträge können zunächst nicht berücksichtigt werden.

Antragstellung:

Anträge können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden:

  • Adresse:

Stadt Gütersloh
Fachbereich Ordnung – Abteilung Verkehr
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

Zusätzliche Informationen:

Die vollständigen Sondernutzungsrichtlinien sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf, den Gebühren und den technischen Anforderungen finden Sie im rechten Bereich unter Downloads.

Darüber hinaus können Fragen per E-Mail an rdnngsmtstdtgtrslhd gerichtet werden.

Hinweis für bestehende Betreiber und Interessenten:

Die Stadt Gütersloh informiert bereits bekannte Betreiber und potenzielle Interessenten direkt über die Veröffentlichung dieses Erstaufrufs.

Mit diesem Erstaufruf leistet die Stadt Gütersloh einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätswende und zur Förderung der Elektromobilität. Wir laden private Investoren ein, sich aktiv an diesem Zukunftsprojekt zu beteiligen.