Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verständigt. Da eine nachgewiesene Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen.
Die Beschlüsse in der Übersicht:
- Kontaktbeschränkungen gelten weiter
Die bisherigen Maßnahmen von Bund und Ländern elten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.
Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte zudem "möglichst konstant und möglichst klein gehalten" werden. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
- "Pflicht zum Tragen von Masken"
Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
- Homeoffice ermöglichen
Um Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus weitgehend ermöglichen. Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, soll Homeoffice angeboten werden. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen. Diese solle mindestens bis zum 15. März gelten.
Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen.
- Schulen bis Mitte Februar geschlossen
Es gebe ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Virus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite. "Diese Hinweise müssen wir ernst nehmen", erklärte Merkel. Deshalb sei eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 notwendig sowie eine restriktive Umsetzung, sagte Merkel. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten werde analog verfahren. - Schutz in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Behinderte
Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, gilt für das Personal und Besuchende eine Verpflichtung zu Schnelltests. Ähnliches gilt auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
- Gesundheitsämter stärken
Die Länder werden die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter verstärken, damit eine flächendeckende Kontaktnachverfolgung wieder möglich ist, bis die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen wieder erreicht ist. Der Bund unterstützt die Länder dabei mit bei der bundesweiten Erfassung und Nachverfolgung von Infektionsketten. "Wichtig ist doch, dass wir schnell auf die 50 kommen, damit wir dann über Öffnungen reden können", sagte Merkel. - Überbrückungshilfe III wird weiter verbessert
Der Bund wird die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Die Insolvenzantragspflicht wird für betroffene Unternehmen bis Ende April ausgesetzt.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 31. Januar verlängert. Die Stadt Gütersloh hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die – inhaltlich gleich – an die am heutigen 8. Januar auslaufende Verfügung anschließt. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Schulstraße, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße und Moltkestraße einschließlich der genannten Straßen selbst. Die Maskenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 20 Uhr, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier.
„An unsere Mitmenschen denken und nicht immer nur an uns selbst“ – Bürgermeister Norbert Morkes im Video (29.11.2020)
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Datenschutzinformationen Interview mit Prof. Dr. Gero Massenkeil, Klinikum Gütersloh (23.11.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz über IT an Schulen, Britenwohnungen und andere aktuelle Themen nach der Sommerpause (Stand: 27.08.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz beantwortet aktuelle (An-)Fragen (Stand: 03.07.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz im WELT TV Interview (Stand: 30.06.2020)
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Datenschutzinformationen Was geht, was ist nicht möglich, was sollte man lieber unterlassen: Bürgermeister Henning Schulz zur neuen Regionalverordnung (Stand: 24.06.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz zur aktuellen Situation nach Corona-Ausbruch bei Tönnies (Stand: 21.06.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz über das Konjunkturpaket der Bundesregierung (Stand: 05.06.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz über den BürgerWald, die Wiedereröffnung von Freibädern sowie den Vereinssport (Stand: 29.05.2020)
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Datenschutzinformationen Beigeordneter Henning Matthes zum Digitalkonzept für die Gütersloher Schulen (Stand: 15.05.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz zu den aktuellen "Lockerungen" der Corona-Verordnung (Stand: 08.05.2020)
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Datenschutzinformationen Erste Beigeordnete Christine Lang zur Sperrung der Dalkeauen und Allgemeinverfügung am Maiwochenende (Stand: 30.04.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz zur aktuellen Corona-Situation: Schulstart, Rathausöffnung und Maskenpflicht. (Stand: 24.04.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes: Einzelhandel, Kitas, Schulen und mehr (Stand: 17.04.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz über Arbeiten in Corona-Zeiten, Stadt-Finanzen, Unterstützung und Ostern zuhause (Stand: 09.04.2020)
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Datenschutzinformationen Das Rezept "Walnußkrokant-Halbgefrorenes" zum Nachkochen (Hier klicken)
Zutaten:
4 Eigelb, 1 ganzes Ei, 80 g Zucker, 1/2 Teelöffel Vanillezucker, 450 ml Sahne, 1-2 Esslöffel Strohrum (Kindern schmeckt der Rumgeschmack erfahrungsgemäß nicht), 100 g grob gehackte Wallnüsse, 100 g Zucker zum Karamellisieren
Zubereitung:
Zucker in einer flachen Pfanne erhitzen und unter ständigem Rühren karamellisieren. Grob gehackte Walnüsse einrühren und auf ein Backpapier gießen und erkalten lassen. Anschließend mit Fleischklopfer o.ä. nochmal etwas zerkleinern.
Das Eigelb mit dem ganzen Ei, dem Zucker, Vanillezucker sowie Rum im Wasserbad schaumig schlagen (bis ca. 80 Grad). Anschließend vom Wasserbad nehmen und so lange schlagen, bis die Masse wieder fast kalt ist. Sahne steif schlagen und mit den karamellisierten Nüssen unter die Masse heben.
Die Masse in eine oder zwei mit Klarsichtfolie ausgelegte Formen geben und glatt streichen. Etwas an die Form klopfen so kann sich die Masse gut verteilen. Mit Klarsichtfolie verschließen und für mindestens 3 Stunden einfrieren (je nach Größe der Form eventuell auch länger).
Beigeordneter Henning Matthes über Kinderbetreuung, Hilfe für Bedürftige und Unterstützung für Sportvereine (Stand: 03.04.2020)
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Datenschutzinformationen Kulturdezernent Andreas Kimpel über Maßnahmen und digitale Kulturangebote in Zeiten der Corona-Krise (Stand: 31.03.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz dankt allen Hilfsinitiativen und stellt die App "VoluMap" vor (Stand: 27.03.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz zur aktuellen Situation und zu Elternbeiträgen (Stand: 19.03.2020)
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Datenschutzinformationen Beigeordnete Christine Lang zur aktuellen Situation (Stand: 18.03.2020)
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Datenschutzinformationen Bürgermeister Henning Schulz zur aktuellen Situation (Stand: 16.03.2020)
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Datenschutzinformationen Die städtischen Einrichtungen haben unter Einhaltung aktueller Hygienekonzepte geöffnet.
Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren und alle Hygiene- und Abstandsvorgaben einzuhalten, finden alle Sitzungen im Großen Saal der Stadthalle statt. Der öffentliche Teil der Sitzungen steht damit auch weiterhin den Bürgern und Bürgerinnen offen. Zudem gibt es eine Übertragung der Sitzungen per Livestream auf
www.politik.guetersloh.de.
Informationen zu Rat und Ausschüssen gibt es im Ratsinformationssystem:
ratsinfo.guetersloh.de
Das Rathaus ist mit den getroffenen Hygiene- und Zugangsregeln (nur mit Terminvereinbarung) geöffnet. Allerdings wird darum gebeten nur für dringende Anliegen einen Termin im Rathaus zu vereinbaren.Wie der Rathausbesuch grundsätzlich geregelt ist, erfahren Sie hier!
Standesamt:
Für die Absprachen zur Durchführung der Eheschließungen aufgrund der momentanen Situation, ist jederzeit eine telefonische Auskunft möglich.
Telefon:
05241- 82 3191 oder
Frau Marxen 05241- 82 2331
Frau Dogan 05241- 82 2286