Die derzeit gültigen Maßnahmen und Regeln werden bis einschließlich 7. März 2021 verlängert. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt bestehen und wichtigstes Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Das heißt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin auf Angehörigen des eigenen Hausstands mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person (die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann) gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll weiterhin verzichtet werden.
Anpassungen der CoronaSchVO (Stand 22.02.2020)
Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder Wechselunterrichts
Wie bereits vom Schulministerium bekannt gegeben, starten am kommenden Montag die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So kommen festen Gruppen und Maskenschutz eine erhöhte Bedeutung zu. Daher muss überall im Schulgebäude grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.
Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für Abschlussklassen
Die vom Schulministerium besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen.
Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden.
Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig
Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter). Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel (siehe weiter unten).
Friseurdienstleistungen, Fußpflege
Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen, da die genannten besonderen Ausnahmegründe hier nicht vorliegen.
Freizeitsport im Freien
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.
Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden
Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen.
Weiterhin regelmäßige Testungen in Schlachthöfen
Die Verpflichtung von Schlachthöfen und ähnlichen Betrieben zur regelmäßigen Testung der Beschäftigten wird nochmals verlängert. Hier können nunmehr auch Coronaschnelltests zum Einsatz kommen.
Kommunale Sonderregelungen
Die Bestimmungen zu ergänzenden kommunalen Regelungen werden entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin an die aktuellen Handlungserfordernisse angepasst.
Die relevanten Verordnungen treten am 22. Februar in Kraft und gelten zunächst bis zum 7. März.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 07. März verlängert. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Schulstraße, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße und Moltkestraße einschließlich der genannten Straßen selbst. Die Maskenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 20 Uhr, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist hier zu entnehmen.
Das Rezept "Walnußkrokant-Halbgefrorenes" zum Nachkochen (Hier klicken)
Zutaten:
4 Eigelb, 1 ganzes Ei, 80 g Zucker, 1/2 Teelöffel Vanillezucker, 450 ml Sahne, 1-2 Esslöffel Strohrum (Kindern schmeckt der Rumgeschmack erfahrungsgemäß nicht), 100 g grob gehackte Wallnüsse, 100 g Zucker zum Karamellisieren
Zubereitung:
Zucker in einer flachen Pfanne erhitzen und unter ständigem Rühren karamellisieren. Grob gehackte Walnüsse einrühren und auf ein Backpapier gießen und erkalten lassen. Anschließend mit Fleischklopfer o.ä. nochmal etwas zerkleinern.
Das Eigelb mit dem ganzen Ei, dem Zucker, Vanillezucker sowie Rum im Wasserbad schaumig schlagen (bis ca. 80 Grad). Anschließend vom Wasserbad nehmen und so lange schlagen, bis die Masse wieder fast kalt ist. Sahne steif schlagen und mit den karamellisierten Nüssen unter die Masse heben.
Die Masse in eine oder zwei mit Klarsichtfolie ausgelegte Formen geben und glatt streichen. Etwas an die Form klopfen so kann sich die Masse gut verteilen. Mit Klarsichtfolie verschließen und für mindestens 3 Stunden einfrieren (je nach Größe der Form eventuell auch länger).
Die städtischen Einrichtungen haben unter Einhaltung aktueller Hygienekonzepte geöffnet.
Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren und alle Hygiene- und Abstandsvorgaben einzuhalten, finden alle Sitzungen im Großen Saal der Stadthalle statt. Der öffentliche Teil der Sitzungen steht damit auch weiterhin den Bürgern und Bürgerinnen offen. Zudem gibt es eine Übertragung der Sitzungen per Livestream auf
www.politik.guetersloh.de.
Informationen zu Rat und Ausschüssen gibt es im Ratsinformationssystem:
ratsinfo.guetersloh.de
Das Rathaus ist mit den getroffenen Hygiene- und Zugangsregeln (nur mit Terminvereinbarung) geöffnet. Allerdings wird darum gebeten nur für dringende Anliegen einen Termin im Rathaus zu vereinbaren.Wie der Rathausbesuch grundsätzlich geregelt ist, erfahren Sie hier!
Standesamt:
Für die Absprachen zur Durchführung der Eheschließungen aufgrund der momentanen Situation, ist jederzeit eine telefonische Auskunft möglich.
Telefon:
05241- 82 3191 oder
Frau Marxen 05241- 82 2331
Frau Dogan 05241- 82 2286
Bürgerhotline des Kreises Gütersloh
☎ 05241 / 85 - 45 00
Formular für Reiserückkehrer des Kreisgesundheitsamts Gütersloh
Digitale Einreiseanmeldung
Meldung von Kontaktpersonen beim Kreis Gütersloh
Coronavirus-Hotline des Landes NRW
☎ 0211 / 9119 - 1001
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Bürgerhotline der Stadt Gütersloh
☎ 05241 / 82 - 23 10
coronavirus@guetersloh.de
Impfhotline Kreis Gütersloh
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Infos auf der Homepage des Kreises
Infos auf www.116117.de
Impfhotline Stadt Gütersloh
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Die niedergelassenen Ärzte im Kreis Gütersloh können weiterhin kostenlos Corona-Tests an Personen, die coronatypische Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Fieber durchführen. Dieses gilt auch für privat Versicherte.
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