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Kontakt und Informationen

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Informationen für Gewerbetreibende und Unternehmen

Stadt Gütersloh legt Härtefallfonds auf (Stand: 06.07.2021)

Der Rat der Stadt Gütersloh hat am 1. Juli 2021 einstimmig einen Härtefallfonds für Unternehmen und Kulturschaffende beschlossen, die besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Ziel ist es, mit einem Gesamtvolumen von 600.000 Euro die möglichst unbürokratische und schnelle finanzielle Unterstützung für in Gütersloh ansässige „haupterwerblich tätige Solo-Selbstständige und kurzbefristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten“, Klein- und Kleinstunternehmen zu gewähren.

Die Antragstellung ist ab 5. Juli möglich. Weitere Informationen auf der städtischen Website unter www.haertefallfonds.guetersloh.de.


Kommission genehmigt Corona-Strukturhilfen (Stand: 30.04.2021)

Die Europäische Union unterstützt die Mitgliedsstaaten in der Corona-Krise dabei, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern. Die EU-Kommission hat nun im Eiltempo Strukturhilfen aus dem europäischen Aufbauprogram REACT-EU genehmigt.

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Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um (Stand: 22.03.2021)

Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.

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Minister Pinkwart und Minister Laumann setzen sich für verstärkte Digitalisierung der Gesundheitsämter zur Pandemiebewältigung ein (Stand: 05.01.2021)

Digitale Labormeldungen, automatischer und sicherer Austausch der Daten von Erkrankten und Kontaktpersonen – die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten, die Gesundheitsämter in der Pandemie zu entlasten.

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Weitere Programme zur Unterstützung der Wirtschaft laufen an (Stand: 01.12.2020)

Die Auszahlung neuer Corona-Hilfen und erleichterte Bedingungen bei der Rückzahlung der NRW-Soforthilfe sollen von Schließungen betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige unterstützen. Das sagte Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Düsseldorf. Nach der EU-Genehmigung zur Fortsetzung der zweiten Förderphase der Überbrückungshilfe vergangene Woche wurden bereits 13.033 NRW-Anträge im Umfang von mehr als 218 Millionen Euro gestellt und 2000 Anträge bewilligt. Auch die Novemberhilfe ist angelaufen: Über Steuerberater, Anwälte und andere „prüfende Dritte“ gingen 7.700 Anträge im Umfang von 195 Millionen Euro ein. Die Auszahlungen beginnen jetzt.

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Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze (Stand: 13.11.2020)

Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten. Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel.

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Sonderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital Plus: Land fördert Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten (Stand: 12.11.2020)

Viele Dienstleister können durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie Kurse oder Beratungen nicht oder nur erschwert vor Ort anbieten. Umso wichtiger sind digitale Angebote. Um die Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angebote zu unterstützen, erweitert das Land das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital: Über MID-Plus können Unternehmen den Gutschein MID-Digitalisierung beantragen, um bereits bestehende Beratungsleistungen, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen erstmalig online anzubieten. Das Zusatzprogramm läuft bis zum 30. Juni 2021.

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Hilfspakete, Soforthilfen usw. für Kulturschaffende in OWL (Stand: 27.08.2020)

Derzeit gibt es verschiedenen Corona-Hilfsprogramme des Bundes und des Landes NRW. Informationen zur Kumulierbarkeit von Überbrückungshilfen und Soforthilfen finden Sie hier. Eine ausführliche Zusammenstellung aller Angebote aus dem Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich finden Sie hier. Online-Anträge zu dem Stipendienprogramm "Auf geht's!" können hier gestellt werden


Klares Signal des Gütersloher Rates gegen das Werkvertragsarbeits-System (Stand: 26.06.2020)

Der Rat der Stadt Gütersloh hat gestern Abend (25.6.) einstimmig eine Resolution gegen das Werksvertragsarbeits-System in der fleischverarbeitenden Industrie verabschiedet und die Erwartung eines Ausgleichs der Kosten und entstandenen Schäden darin mit aufgenommen. In einer intensiven und teilweise sehr emotionalen Diskussion, die auch die Betroffenheit über die aktuelle Situation im Kreis Gütersloh immer wieder sehr deutlich zum Ausdruck kam, entschieden die Ratsmitglieder über unten stehenden Text. Bürgermeister Henning Schulz, der wie auch verschiedene Ratsmitglieder angesichts von Einreiseverboten in andere Regionen, einmal mehr appellierte, „nicht 360 000 Bewohner eines Kreises unter Generalverdacht zu stellen“, dankte für das einhellige Signal.

Folgender Resolutionstext wurde einstimmig vom Rat verabschiedet

Das in der fleischverarbeitenden Industrie und unter anderem auch bei Tönnies praktizierte System mit Werkvertragsarbeitnehmenden muss schnellstens beendet werden. Der Rat der Stadt Gütersloh fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, schnellstmöglich die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu beschließen.

Der Rat der Stadt Gütersloh erwartet, dass die Kosten und Schäden, die der Stadt Gütersloh entstehen, ausgeglichen werden und im Zweifelsfall auch unter Zuhilfenahme juristischer Mittel der Ausgleich dieser Schäden durchgesetzt wird.

Lockdown im Kreis Gütersloh bis zum 30. Juni (Stand: 23.06.2020)

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat nach dem Ausbruch des Coronavirus im Schlachthof der Firma Tönnies (am Standort Rheda-Wiedenbrück) einen Lockdown über den gesamten Kreis Gütersloh verhängt. Damit ist auch die Stadt Gütersloh betroffen. Die Maßnahme gilt laut Laschet zunächst bis zum 30. Juni 2020.

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Zerlegung von Tönnies ein Ausbruchsherd: Kitas und Schulen werden geschlossen, kein genereller Lockdown (Stand: 17.06.2020)

Bei den Coronatests des Kreises Gütersloh in der Zerlegung der Firma Tönnies sind vier von fünf Abstrichen positiv gewesen. Krisenstabsleiter Thomas Kuhlbusch hatte daher am Mittwochmorgen umgehend den Corona-Krisenstab einberufen. 1.050 Proben haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Gütersloh mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Malteser Hilfsdienst (MHD) am Dienstag auf dem Gelände des Unternehmens genommen. Aktuell liegen 589 Befunde vor, davon sind 395 positiv. Im Laufe des Vormittags kamen über die ‚normalen‘ Wege – Abstriche unabhängig von der Testung des Kreises – 20 weitere positive Proben hinzu. Mit weiteren positiven Befunden ist zu rechnen. In den aktuellen, vom Kreis täglich veröffentlichten Zahlen, die sich jeweils auf den Zeitpunkt 0 Uhr beziehen, sind diese positiven Befunde noch nicht enthalten.

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Land unterstützt gemeinnützige Kultureinrichtungen in Corona-Krise mit 4,4 Millionen Euro (Stand: 14.05.2020)

Die Landesregierung stellt rund 4,4 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um gemeinnützige Kultureinrichtungen zu unterstützen, die sich in hohem Maße durch eigene Einnahmen finanzieren. Die Mittel sind im Rahmen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise bewilligt worden. Sie kommen insbesondere soziokulturellen Zentren sowie nicht-kommunalen Kinder- und Jugendtheatern mit qualitativ hochwertigem künstlerischem Angebot zu Gute, denen schwere Einnahmeverluste aufgrund der Corona-bedingten Schließung und Veranstaltungsabsagen entstanden sind.

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Landesregierung weitet Investitionen in die NRW-Soforthilfe und das MKW-Soforthilfeprogramm aus (Stand: 12.05.2020)

Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung entwickelt. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro.

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Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen (Stand: 06.05.2020)

Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.


Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern dürfen ab 27.04.2020 unter Auflagen wieder öffnen (Stand: 22.04.2020)

Ab Montag, 27.04.2020 ist es auch für Geschäfte möglich zu öffnen (unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen), die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können.

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Landesregierung setzt weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie um (Stand: 17.04.2020)

Mit der neuen Coronaschutzverordnung werden nun die Maßnahmen umgesetzt, die die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch vereinbart haben.

Insbesondere für den Handel ergeben sich Änderungen. So dürfen ab dem 20. April 2020 zusätzlich zu den bereits bekannten Handelseinrichtungen alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen. Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.


www.gueterslohliefert.de - Digitale Unterstützung der gtm für den stationären Einzelhandel
(Stand: 07.04.2020)

Die Gütersloh Marketing möchte in der aktuellen Situation den stationären Einzelhandel im Sinne einer aktiven Wirtschaftsförderung unterstützen und hat aus diesem Grund digitale Maßnahmen ergriffen. Zu diesen zählen neben einer bereits sehr aktiven Facebook-Gruppe auch weitere Aktionen, die jetzt und in den nächsten Wochen öffentlich werden.

Die unmittelbare Maßnahme ist die Veröffentlichung der Seite www.gueterslohliefert.de, auf der nun die regionalen Angebote der NW und von Radio Gütersloh an einer Anlaufstelle suchmaschinenoptimiert gebündelt werden. Interessierte sollen so alle Informationen an einer Stelle erhalten. Außerdem werden auf dieser Seite nach und nach weitere Mehrwerte hinterlegt, darunter Blicke hinter die Kulissen in Form von Videoclips.


Sondernewsletter: Hilfe bei der Liquiditätssicherung (Stand: 06.04.2020)

Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen hat einen Sondernewsletter veröffentlicht, der Auskunft über mögliche Hilfen bei der Liquiditätssicherung sowie weitere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen gibt. Den Newsletter finden Sie hier!


FAQ NRW-Soforthilfe (Stand: 02.04.2020)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur NRW-Soforthilfe finden Sie hier!