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Gute Ideen in Ihrem Dorf in die Umsetzung bringen

LAG GT8 e.V. beantragt Ihre Regionalbudget-Förderung.

Gute Ideen zur Gestaltung des Dorfes gibt es viele, oftmals scheitern diese Projekte an der mangelnden Finanzierung. Der gemeinnützige Verein Lokale Aktions-Gruppe (LAG) GT8 e.V. ist in der glücklichen Lage, Kleinprojekte mit Gesamtkosten von max. 20.000 Euro mit 80 Prozent über das so genannte Regionalbudget zu fördern.

Das Regionalbudget steht allen LEADER-und VITAL.NRW-Regionen zur Verfügung und kann jährlich von der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe (LAG GT8) beantragt werden. Es wird eigenverantwortlich von der LAG verwaltet und an Maßnahmenträger von Kleinprojekten weitergeleitet.

Regionale Kleinprojekte dienen der Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie. Sie dürfen die Gesamtkosten von 20.000 Euro nicht überschreiten und müssen noch in diesem Jahr umgesetzt und abgerechnet werden.

Förderungsprojekte können zum Bespiel sein:


- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Ausschilderung von Wegen, Aufstellung von Verweis-und Erläuterungstafeln einschließlich Verweileinrichtungen ortsprägende Gebäude
- Neugestaltung von Dorfplätze beziehungsweise Spielplätze
- Dorfentwicklungskonzepten oder die Moderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen

Von der Förderung ausgeschlossen sind jedoch Presse- und Öffentlichkeitsmaßnahmen (zum Beispiel Erstellung von Flyern und Websites), Veranstaltungen und bewegliche Gegenstände.

Nähere Informationen zum Regionalbudget erhalten Sie bei Mareike Bußkamp (LAG GT8 e.V.) unter Tel.: 05241/851068 oder per E-Mail: mbsskmpgt-chtd

Hintergrund Regionalbudget

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet allen lokalen Aktionsgruppen das so genannte Regionalbudget von 2019 bis 2021 an. Hintergrund ist der GAK-Sonderrahmenplan des Bundes, durch den das Land NRW weitere Mittel für die Förderung des ländlichen Raums von 2019 bis 2021 erhält. Über das Regionalbudget bekommen die lokalen Aktionsgruppen der LEADER- und VITAL-Regionen in ganz NRW die Möglichkeit, Kleinprojekte zur Aufwertung des ländlichen Raumes finanziell zu unterstützen.