Vormundschaft im Kindschaftsrecht | 100 Jahre Jugendamt
Für wen wird sie eingerichtet? Wer hat die Aufsicht? Wer führt sie?
Termin
Ort
Rathaus Stadt Gütersloh
Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh (Rathaus I, Sitzungsraum 211)
Veranstalter
Stadt Gütersloh, Fachbereich Jugend und Familie
Veranstaltungsdetails
Aus unserer Veranstaltungsreihe "100 Jahre Jugendamt Gütersloh":
Am 01.01.2023 wurde das Vormundschaftsgesetz noch mal neu reformiert. Was bedeutet Vormundschaft heute? Welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Wer kann eine Vormundschaft übernehmen? Wie hat sich das Amt einer Vormundschaft in den letzten 100 Jahren entwickelt? Es erwartet Sie ein kleiner geschichtlicher Rückblick von der Entmündigung des Mündels bis zur Stärkung der Selbstbestimmung.
Zielgruppen: BürgerInnen, MitarbeiterInnen der Stadt Gütersloh sowie von Jugendhilfeträgern
Teilnehmende: max. 22
Format: Vortrag
Ansprechpersonen: Christine Knittel