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Arbeitsrecht für Frauen

Termine
Mo, 25.03.2019, 19:30 Uhr - 21:00 Uhr

 Ein Arbeitsverhältnis habe viele Frauen - manchmal auch nur als geringfügig Beschäftigte. Aber oft fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder dieser regelt die entscheidenden Fragen gar nicht. Was gilt denn dann?
Nicht nur bei der Begründung, sondern auch bei der Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt viele Aspekte, die zu Unsicherheiten führen können. Was gilt z. B. wenn ich schwanger werde oder mein Kind krank ist? Muss der Arbeitgeber trotzdem meinen Lohn zahlen? Wie mache ich meinen Anspruch auf Elternzeit richtig geltend und habe ich einen Anspruch auf Pflegezeit? Was kann ich machen, wenn meine Arbeitszeiten nicht zu den bestehenden Betreuungsmöglichkeiten passen oder die Kita streikt? Sicherlich kann diese Veranstaltung keine umfassende Darstellung des an vielen Stellen nur durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts geprägten Arbeitsrechts liefern, doch soll sie zumindest ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es an vielen Stellen Regelungen gibt. Referentin ist Ulrike Weikert.
Eine Veranstaltung der Gleichstellungsstelle in Kooperation mit der VHS.