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Verwaltungsservices für Selbständige und Gewerbetreibende

Die Aufnahme, Veränderung oder Beendigung einer selbständigen Tätigkeit sowie die Übernahme eines Gewerbebetriebes und die Eröffnung einer Filiale sind unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, bei der "örtlichen Ordnungsbehörde" (Ordnungsamt) anzumelden.

Dabei wird überprüft, ob wegen der Art der Tätigkeit vom Gewerbetreibenden besondere Erlaubnisse oder Zeugnisse vorgelegt und ob andere Behörden über die Tätigkeit unterrichtet werden müssen.

Überwachungsbedürftige Tätigkeiten

An- und Verkauf von

  • hochwertigen Konsumgütern, insbes. Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
  • Edelstein, Perlen und Schmuck,
  • Altmetallen,

sowie

  • auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
  • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienst,
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Außerdem sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig. Hier eine Liste dieser Tätigkeiten und der für die Erlaubnis zuständigen Behörde.

Erlaubnisse für

Zuständige Behörde

Makler gem. § 34c GewO, Güterkraftverkehrgewerbe, Taxigewerbe

Kreis Gütersloh
Herzebrocker Str. 140
33330 Gütersloh

Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsamt
Königstr. 60
33330 Gütersloh
Tel.: (05241) 8 61 - 0

Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Spielgeräten, Gaststätten

Stadt Gütersloh
Fachbereich Ordnung

Nicht angemeldet werden müssen Tätigkeiten als Freiberufler (z. B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater), die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien) und die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau).

Gebühren


Gewerbeanmeldung
(natürliche Person)

26,00 € 

Gewerbeummeldung
(natürliche Person)

26,00 € 

  • Bei juristischen Personen

33,00 € 

  • Jeder weitere Gesellschafter

13,00 € 

Gewerbeabmeldung

kostenfrei 

Zweitschrift der Gewerbeanmeldung

15,00 €