Anmeldung an weiterführenden Schulen

Die weiterführenden Schulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13, die sogenannte Oberstufe (Sekundarstufe II).

In Gütersloh gibt es 7 weiterführende Schulen: 3 Realschulen, 2 Gymnasien und 3 Gesamtschulen (Link: Übersicht Schulen). Hinzu kommen die Förderschulen und die Waldorfschule.

Anmeldungen für die Klassenstufe 5 sollen grundsätzlich bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfolgen. Schülerfahrkosten können vom Schulträger nur nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) übernommen werden. Wird durch die Zahl der Anmeldungen an einzelnen Schulen - unabhängig von der Schulform - die vorhandene Aufnahmekapazität überschritten, ist eine Umverteilung notwendig.

Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/2024 ist abgeschlossen.

Anmeldung an weiterf. Schulen

Anmeldung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.

Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.

Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.

Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh

 
 
 

Anschrift

Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

Kontakt und Informationen

T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
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