Um blinden und sehbehinderten Personen die Möglichkeit zu geben, bei den Wahlen (Kommunalwahl ausgenommen) teilzunehmen und ihr Kreuz auf dem Stimmzettel mit Rücksicht auf das Wahlgeheimnis ohne fremde Hilfe setzen zu können, gibt es spezielle Wahlhilfen.
Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten von ihren Landesverbänden automatisch ein sogenanntes „Wahlhilfepaket“. Dieses beinhaltet neben einer Stimmzettelschablone auch eine Anleitung zur Handhabung dieser Schablone in Punktschrift und Großdruck, sowie eine Audio-CD mit den Stimmzettelinhalten der Wahlkreise für den Bereich Westfalen-Lippe.
Damit blinde oder sehbehinderte Personen die Stimmzettelschablone korrekt anlegen können, fehlt bei allen Stimmzetteln zu den Wahlen die rechte obere Ecke. Somit können sie selbst erkennen, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist.
Die blinden und sehbehinderten Menschen, die nicht in einem solchen Verein organisiert sind und ihre Stimme mit Hilfe der Schablone abgeben möchten, können die Unterlagen auch über die bundesweite Hotline bzw. die Landesgeschäftsstellen der BSVNRW unter 01805 - 666 456 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.) anfordern.