Absage von „Donnerlüttken“ und „Gütersloh International“

11.05.2020

Coronaschutzverordnung des Landes NRW untersagt Großveranstaltungen.

Absage von „Donnerlüttken“ und „Gütersloh International“

Das Verbot von Großveranstaltungen durch das Land Nordrhein-Westfalen bis mindestens zum 31. August dieses Jahres – festgeschrieben in der Coronaschutzverordnung – trifft auch öffentliche Veranstaltungen der Stadt Gütersloh. Sowohl das Kinderkulturfest „Donnerlüttken“ als auch das traditionsreiche Fest „Gütersloh International“ müssen deshalb in diesem Jahr ausfallen. „Donnerlüttken“ hätte am 16. August rund ums Theater über die Bühne gehen sollen, „Gütersloh international – Gemeinsam leben in Gütersloh“ sollte am 22. August zum 45. Mal gefeiert werden. Bei der Stadtverwaltung hoffen die jeweiligen Verantwortlichen nun auf das kommende Jahr.

 
 
 

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