11.11.2021
Zum Schutz vor Neuinfektionen.
Zum Schutz vor Neuinfektionen gilt seit 10. November 2021 in Nordrhein-Westfalen eine geänderte Corona-Schutzverordnung. Für einen Besuch im Nordbad, der ‚Welle‘ sowie der JärveSauna der Stadtwerke Gütersloh ist weiterhin der 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) verpflichtend. Ab sofort darf das Ergebnis eines negativen Corona-Tests jedoch nicht älter als 24-Stunden sein.
Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen gibt es unter www.welle-guetersloh.de.
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