Sie wollen nicht nur wählen, sondern sich auch aktiv bei der Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer betätigen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer hat man die Möglichkeit verschiedene Ämter einzunehmen. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus 8 Mitgliedern. Im Wahlvorstand gibt es den Wahlvorsteher, den Schriftführer, den jeweiligen Stellvertreter und die Beisitzer. Der Wahlvorstand bildet ein eigenständiges Wahlorgan, was gemeinsame Entscheidungen trifft, wenn z.B. nicht eindeutig ist, ob die Stimme gültig ist oder nicht.
Grundsätzlich kann jeder Wahlhelfer oder Wahlhelferin werden, wenn er zu der jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Wenn es nicht genug freiwillige Wahlhelfer gibt, darf die Kommune grundsätzlich jeden Wahlberechtigten in die Wahlhilfe berufen.
Die verschiedenen Ämter haben unterschiedliche Aufgaben.