Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche sind außerordentlich vielen unterschiedlichen Einflüssen und Reizen ausgesetzt. Der Jugendschutz setzt Leitlinien, die dabei helfen, mit Einflussbereichen, die nicht immer dem Alter, der physischen und psychischen Reife unserer Kinder und Jugendlichen gerecht werden umzugehen.
Der Schwerpunkt dieses Arbeitsgebiets liegt im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Er hat das Ziel, bei jungen Menschen die Fähigkeit zu stärken, ihr Leben in dieser Gesellschaft angemessen und zufrieden stellend zu bewältigen.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V. hat eine Auskunftsstelle zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes eingerichtet: Die Telefonhotline (0221) 92 13 92 -33 ist besetzt:
Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 19.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr
Darüber hinaus ist die Auskunftsstelle auch über das Internet (auskunftsstelle@mail.ajs.nrw.de) oder direkt über die Website der AJS erreichbar (Links siehe rechts).Die gesetzliche Grundlage ist im Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt.
In Gütersloh besteht außerdem das Netzwerk MedienAktivGT, das sich aus professionellen Fachkräften verschiedener Einrichtungen und Dienste aus den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Erziehungs- und Suchthilfe zusammensetzt. Sie bieten Orientierung und Unterstützung bei der Förderung der Chancen und dem Umgang mit möglichen Störungen für die Menschen im Kreisgebiet Gütersloh.