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Integrationsförderung ist wichtiges Ziel des Zuwanderungsrechts

Das Ausländerrecht hat 2005 durch das Zuwanderungsgesetz eine grundlegende Novellierung erfahren. Der Zugang zur Erwerbstätigkeit wurde vereinfacht, die Flüchtlingspolitik an europäische Standards angepasst und für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer steht ein umfassendes Integrationsangebot zur Verfügung.

Visualisierung Integration

Ein wichtiger Bestandsteil des neues Rechts sind die Angebote von zum Teil auch verpflichtenden Integrationsmaßnahmen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert werden.

Integrationskurs (Bitte klicken!)

Den Kern staatlicher Integrationsangebote bildet der Integrationskurs, bestehend aus einem Intensiv-Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Deutschkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen über das Leben in Deutschland und die in unserer Gesellschaft geltenden Normen und Werte. Ziel des Integrationskurses für (nicht mehr schulpflichtige, erwachsene) Zuwanderer ist die Förderung der Eingliederung im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Dabei sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache ein wesentlicher Schlüssel zur Integration. Gleichzeitig sind auch Kenntnisse über das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben unerlässlich, um sich in der neuen Umgebung zurecht zu finden.

Die Integrationskurse werden regional durch verschiedene zugelassene Kursträger angeboten. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Beratungsstellen für Zuwanderer und die Ausländerbehörden.

Rechts auf dieser Seite finden Sie die Angebote der Gütersloher Bildungsträger, die regelmäßige Integrationskurse anbieten. Dort finden Sie auch weitere mit diesem Themenbereich verbundene Informationen.

Im Rahmen des Interkulturellen Gesprächskreises des Integrationsbeauftragten und der Volkshochschule am 28.03.2011 hat der zuständige Regionalkoordinator des Bundesamtes für Migreation und Flüchtlinge aktuell und umfassend über die Integrationskurse informiert.

Rückfragen beantwortet Ihnen auch gerne der

Integrationsbeauftragte der Stadt
Tel. 05241-822442
E-Mail: ntgrtnsbftrgtrgtrslhd.

Weiterführende Informationen