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Haftpflichtschäden

Schadenangelegenheiten, in denen Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Gütersloh geltend gemacht werden, werden vom Fachbereich Recht der Stadt Gütersloh bearbeitet.

Für die Bearbeitung sind umfassende Angaben zum Schadenereignis unabdingbar:

Was ist wann wo passiert (detaillierte Zeit- und Ortsangabe)?

Der entstandene Schaden ist zu dokumentieren durch Übersendung entsprechender Fotos.