Haftpflichtschäden
Schadenangelegenheiten, in denen Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Gütersloh geltend gemacht werden, werden vom Fachbereich Recht der Stadt Gütersloh bearbeitet.
Für die Bearbeitung sind umfassende Angaben zum Schadenereignis unabdingbar:
Was ist wann wo passiert (detaillierte Zeit- und Ortsangabe)?
Der entstandene Schaden ist zu dokumentieren durch Übersendung entsprechender Fotos.