Die Bürgermeisterwahl ist eine wichtige Wahl für die Stadt Gütersloh!
Bei dieser Wahl wird der Bürgermeister / die Bürgermeisterin direkt von den Wählerinnen und Wählern der Stadt Gütersloh gewählt.
Für die Wahl gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht.
Der gewählte Bürgermeister / die gewählte Bürgermeisterin ist dann Chef/in der Verwaltung und kommunaler Wahlbeamter auf Zeit. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Seit dem 1. November 2020 ist Norbert Morkes (BfGT) Bürgermeister der Stadt Gütersloh.
Wahlberechtigt für diese Wahl sind diejenigen, die am Tag der Hauptwahl
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag 02.08.2020 bis zum 28.08.2020 mit Hauptwohnung nach Gütersloh ziehen oder ihre bisherige Nebenwohnung in Gütersloh zur Hauptwohnung erklären, werden von Amts wegen in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen. Für das Wählerverzeichnis in der Fortzugsgemeinde - sofern diese in Nordrhein-Westfalen liegt - wird die Streichung veranlasst.
Wahlberechtigte, die nach dem 28.08.2020 bis zum Wahltag aus einer anderen Kommune innerhalb des Kreises Gütersloh zuziehen, werden für die Kreiswahlen (Kreistagswahl, Landratswahl) - und nur für diese - in das Wählerverzeichnis der Stadt Gütersloh eingetragen. Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in Gütersloh sind sie nicht wahlberechtigt.
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag 02.08.2020 bis zum 28.08.2020 innerhalb der Stadt Gütersloh umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Wahl-/Stimmbezirks eingetragen, wenn die neue Wohnung in einem anderen Wahlbezirk liegt. Sie bekommen dann eine neue Wahlbenachrichtigung und verfügen in diesem Fall über zwei verschiedene Wahlbenachrichtigungen für zwei verschiedene Wahllokale(!). Im Ergebnis bedeutet das, dass Ihre alte Wahlbenachrichtigung ihre Gültigkeit verliert und sie ihr Wahlrecht in ihrem "neuen" Wahllokal ausüben müssen. Bereits beantragte Wahlscheine oder abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebiets nach dem 28.08.2020 bleiben sie in dem Wählerverzeichnis des Wahllokales eingetragen, für das sie am Stichtag (02.08.2020) gemeldet waren.
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag 02.08.2020 aus Gütersloh wegziehen oder ihre bisherige Hauptwohnung in Gütersloh zur Nebenwohnung erklären, werden aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Gütersloh von Amts wegen gestrichen. Bereits beantragte Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Sie sollen bei ihrer Anmeldung in der Fortzugsgemeinde darauf hingewiesen werden, dass sie von Amts wegen bis zum 16. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Pünktlich um 18 Uhr beginnt am Wahlsonntag in den 54 Urnenwahllokalen und in den 22 Briefwahlbezirken die Auszählung der Stimmen.
Als Bürgermeisterin bzw. als Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.
Wählbar ist...
Jede Bürgerin und jeder Bürger, die nicht einer Partei angehören, die in einem Parlament vertreten ist oder als Einzelbewerber/in kandidieren wollen, müssen Unterstützungs-unterschiften sammeln. Die Anzahl der Unterschriften richtet sich nach der Einwohnerzahl derjeweiligen Stadt.
Bei einer Stadt über 10.000 Einwohner müssen die Bürgerinnen und Bürger die kandidieren wollen, die fünffache Anzahl der Ratsmitglieder an Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern besitzen. Die Formulare für die Unterstützungsunterschriften müssen persönlich und handschriftlich von den Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden.
Da die Stadt Gütersloh über 10.000 Einwohner und 52 Ratsmitglieder hat, benötigen die Bürgerinnen und Bürger die als Bürgermeister*in kandidieren wollen, 260 Unterstützungs-unterschriften.
(§46d Abs.1 Kommunalwahlgesetz)
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
Kontaktformular