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Kommunalwahl

Die Kommunalwahl ist die wichtigste Wahl für die Stadt Gütersloh! Aber was sind eigentlich Kommunalwahlen? Wen wählen wir bei der Kommunalwahl überhaupt?

Blick auf das Rathaus

In Artikel 28 des Grundgesetzes (GG) ist festgelegt, dass die Landkreise und Kommunen eine Volksvertretung haben müssen. Das ist der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag, bei der Stadt Gütersloh ist es der Stadtrat (Rat). Dieses kommunale Parlament regelt zusammen mit der Verwaltung die örtlichen Aufgaben.

Die Kommunalwahl findet in der Regel alle 5 Jahre statt.

Die Zahl der Ratsmitglieder richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl der Stadt. Die Sitzverteilung im Rat hängt davon ab, wie viele Stimmen man bei der Direktwahl erhält. Der Rat der Stadt Gütersloh hat beschlossen, dass der Rat aus 44 zu wählenden Ratsmitglieder besteht, von denen 22 direkt gewählt und 22 durch die Liste bestimmt werden.

Der aktuelle Rat umfasst durch sogenannte Überhangmandate 56 Ratsmitglieder.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für diese Wahl sind diejenigen, die am Tag der Wahl:

  • Deutsche oder Deutscher sind (Artikel 116 Abs. 1 GG) oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 16 Tagen in Gütersloh eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kommunalwahlen sind sie einzigen Wahlen, an denen man nach Vollendung des 16. Lebensjahrs teilnehmen kann.

Wenn wahlberechtigte Unionsbürger nach den Vorschriften des Melderechts von der Meldepflicht befreit sind, können sie beantragen, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag kann per E-Mail an whlngtrslhd angefordert werden und muss bis spätestens zum 28.08.2020 bei der Stadt vorgelegt werden.

Aufruf zur Kommunalwahl