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Kommunalwahl

Die Kommunalwahl ist die wichtigste Wahl für die Stadt Gütersloh. Aber was sind eigentlich Kommunalwahlen? Wen wählen wir bei der Kommunalwahl überhaupt?

Rathaus

In Artikel 28 des Grundgesetzes (GG) ist festgelegt, dass die Landkreise und Kommunen eine Volksvertretung haben müssen. Das ist der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag, bei der Stadt Gütersloh ist es der Stadtrat (Rat). Dieses kommunale Parlament regelt zusammen mit der Verwaltung die örtlichen Aufgaben.

Die Kommunalwahl findet in der Regel alle 5 Jahre statt.

Die Zahl der Ratsmitglieder richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl der Stadt. Die Sitzverteilung im Rat hängt davon ab, wie viele Stimmen man bei der Direktwahl erhält. Der Rat der Stadt Gütersloh hat beschlossen, dass der Rat aus 48 zu wählenden Ratsmitglieder besteht, von denen 24 direkt gewählt und 24 durch die Liste bestimmt werden.

Der aktuelle Rat umfasst durch sogenannte Überhangmandate 56 Ratsmitglieder.