Schülerfahrkosten
Alle Gütersloher Grundschulen, Realschulen und Gesamtschulen sowie das Städtische Gymnasium sind in städtischer Trägerschaft. Deshalb ist die Stadt Gütersloh bei diesen Schulen verpflichtet, für die Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler aufzukommen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO).
Elterninformationen zum Erhalt eines Schülertickets vom 27.08.2024
Im Fachbereich Schule gehen am Anfang des neuen Schuljahrs viele Nachfragen mit ähnlichem Inhalt ein. Deshalb stellt der Fachbereich zusätzlich zu den bisherigen Elterninformationen folgendes Schreiben zur Verfügung:
Aktuelle Informationen zum Erhalt eines Schülertickets ab dem Schuljahr 2024/25
Der Fachbereich Schule hat die Familien mit anspruchsberechtigten Kindern am Mittwoch, den 10.07.2024 angeschrieben.
In diesem Brief erhalten die Familien alle relevanten Informationen zur Online Bestellung des Tickets. Die Bestellung ist ab dem 5.8.2024 möglich, so dass der Versand der Chipkarte oder die Auslieferung des HandyTickets in der Stadtbus-App bis zum 21. August 2024 erfolgen und rechtzeitig zum Schulstart zur Verfügung stehen werden. Bei Fragen zum Bestellprozess kontaktieren Sie bitte den Stadtbus per E-Mail unter: stadtbus@stadtwerke-gt.de
Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 entschieden, dass das Pilotticket (Schülerticket Westfalen) nach zweijähriger Laufzeit nicht verlängert wird.
Das Pilotprojekt Schülerticket Westfalen endet somit zum 31.07.2024.
Das heißt, dass ab dem neuen Schuljahr die gesetzliche Regelung der Schülerfahrkostenverordnung NRW wieder greift und alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein Schulwegticket erhalten.
Die Stadt Gütersloh ist per Schülerfahrkostenverordnung NRW verpflichtet das kostengünstigste Ticket zu erwerben. Dies ist aktuell, auf Grund des Angebotes des Bundes das Deutschlandticket mit 49 Euro.
- Alle anspruchsberechtigten Schüler*innen erhalten zum neuen Schuljahr 2024/25 das Deutschlandticket zum derzeitigen Preis von 49 €. Anspruchsberechtigt sind alle Schüler*innen im Jahrgang 5-10, die einen Schulweg von mindestens 3,5 km zur nächstgelegenen Schulform haben und alle Oberstufenschüler*innen, die einen Schulweg von mindestens 5 km zur nächstgelegenen Schulform haben.
- Alle nicht-anspruchsberechtigten Schüler*innen erhalten zum neuen Schuljahr 2024/25 kein Ticket, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Schulwegticket gibt, wenn man näher als 3,5 km oder 5 km von der Schule entfernt wohnt und das Pilot nicht verlängert wurde.
- Die Bestellung des Tickets für anspruchsberechtigte Schüler*innen wird erstmalig online von Ihnen durchgeführt.
Über die Bestellung, bzw. Ausgabe wird der Fachbereich Schule den Familien der anspruchsberechtigten Schüler*innen zu Beginn der Sommerferien per Post Informationen zusenden.
Schülertickets für Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Gütersloh sind
Für die Schülerfahrkosten des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums und der Waldorfschule sind die Schulen selbst zuständig. Ansprechpartner sind die Schulsekretariate.
Evangelisch Stiftisches Gymnasium
Für die Schülerfahrkosten der Berufskollegs und Förderschulen ist der Kreis Gütersloh zuständig.
Internetseite des Kreises Gütersloh zum Thema Schülerfahrkosten