Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Schülerfahrkosten.
Die Stadt Gütersloh entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Schülerfahrkosten für die Schüler/innen der in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen.
Wer erhält Schülerfahrkosten?
Schülerfahrkosten werden grundsätzlich übernommen, wenn der kürzeste Weg (Fußweg) in der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule in der
Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 bis 12 an Gymnasien bzw. Jahrgangsstufen 11 - 13 an Gesamtschulen) mehr als 5 km
beträgt. Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr.
Die Schulwege werden individuell ausgemessen, in Zweifelsfällen wird der Fachbereich Vermessung der Stadt Gütersloh hinzugezogen. Es gilt der fußläufige Weg zur nächstgelegenen Schule.
Übernommen werden die wirtschaftlichsten Beförderungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 € mtl. (Ausnahme: bei geistiger oder körperlicher Behinderung oder länger als 8 Wochen dauernder Erkrankung).
Als wirtschaftlichste Beförderung gelten in der Regel öffentliche Verkehrsmittel.
Schüler/innen ab der Sek. I, die einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben, aber auf die Schulwegtickets halb- oder ganzjährig verzichten, können eine Fahrradpauschale beantragen. Bei der halbjährlichen Fahrradpauschale werden 60,00 € gezahlt, wenn auf das Schulwegticket in den Monaten Mai bis Oktober verzichtet wird. Wer im gesamten Schuljahr auf das Schulwegticket verzichtet, erhält eine ganzjährige Fahrradpauschale von 120,00 €.
Antragsformulare sind im Schulsekretariat erhältlich sowie im Downloadbereich. In Ausnahmefällen kann auch Wegstreckenentschädigung für die Benutzung eines eigenen PKW oder in besonderem Ausnahmefall Taxi-Beförderungskosten übernommen werden. Den Antragsvordruck dafür erhalten Sie beim Fachbereich Jugend und Bildung oder im Schulbüro.
Zudem erhalten Sie ausführliche Informationen im "Infoblatt Schülerfahrkosten", den Sie im Downloadbereich finden.
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