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Schülerfahrkosten

Alle Gütersloher Grundschulen, Realschulen und Gesamtschulen sowie das Städtische Gymnasium sind in städtischer Trägerschaft. Deshalb ist die Stadt Gütersloh bei diesen Schulen verpflichtet, für die Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler aufzukommen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO).

 Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO

Schülertickets für Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Gütersloh sind

Für die Schülerfahrkosten des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums und der Waldorfschule sind die Schulen selbst zuständig. Ansprechpartner sind die Schulsekretariate.

Evangelisch Stiftisches Gymnasium

Freie Waldorfschule Gütersloh

Für die Schülerfahrkosten der Berufskollegs und Förderschulen ist der Kreis Gütersloh zuständig.

Internetseite des Kreises Gütersloh zum Thema Schülerfahrkosten

Stadtbus

Fragen und Antworten:

Weiterführende Informationen