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Integrationsrat der Stadt Gütersloh

Der Integrationsrat ist ein Gremium mit beratender und empfehlender Funktion. Er berät Rat, Ausschüsse und Verwaltung in wichtigen Fragen. Ihm gehören 10 durch Urwahl gewählte Migrantinnen und Migranten sowie 5 Ratsmitglieder an.

Nach § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Anregungen und Stellungnahmen des Gremiums sind dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Ebenso kann er vom Rat oder von der Verwaltung um Stellungnahme zu bestimmten Fragen gebeten werden.

Die gewählten Mitglieder des Integrationsrates wurden vom Rat der Stadt als sachkundige Einwohner in verschiedene Ausschüsse des Rates gewählt. Sie arbeiten in den Sitzungen dieser Ausschüsse mit beratender Stimme mit.

Die Arbeit in einem Gremium, das die Belange der Migrantinnen und Migranten vertritt, hat in Gütersloh bereits eine lange und erfolgreiche Tradition. Der 1. Ausländerbeirat wurde in Gütersloh bereits 1980 gebildet, nachdem schon seit 1971 ein Koordinierungs-/Arbeitskreis zur Betreuung ausländischer Einwohner bestanden hatte.

Die Mitglieder des Integrationsrates sind jederzeit bereit, wichtige Themen aufzugreifen und diese in ihren Sitzungen zu diskutieren. Den ausländischen Mitbürgern und Zuwanderern, Vereinen und Institutionen wird deshalb empfohlen, wichtige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung den Mitgliedern dieses Gremiums mitzuteilen, damit der Integrationsrat diese Themen behandeln kann.

Der Integrationsrat der Stadt Gütersloh ist Mitglied des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.

Die Geschäftsführung wird wahrgenommen vom

Integrationsbeauftragten der Stadt Gütersloh
Kirchstraße 10, Zimmer 01
33330 Gütersloh.