Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das Wappen der Stadt Gütersloh

Die Geschichte des Wappens der Stadt Gütersloh reicht zurück bis in das Jahr 1843. Der Städtische Verwaltungsdirektor Schumann hat in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts die alten Akten zur Entstehungsgeschichte des Wappens ausgewertet. Die Ergebnisse seiner Recherchen wurden 1936 veröffentlicht und entsprechen noch heute der Aktenlage im Stadtarchiv.

Das Wappen der Stadt Gütersloh

Das Dorf Gütersloh wurde durch Kabinettsorder vom 14. November 1825 zur Stadt erhoben. Die Städteordnung vom 19. November 1808 war damals Ausgangspunkt der kommunalen Selbstverwaltung. Die Einführung der revidierten Städteordnung für die Preußische Monarchie am 17. März 1831 (G.S. S. 9 ff.) blieb wegen der Etat- und Grenzstreitigkeiten zwischen Stadt und Landgemeinde Gütersloh zunächst noch ausgesetzt und erst eine Verordnung vom 31. Oktober 1841 verlangte die Einführung der revidierten Städteordnung für die Städte, in denen sie bisher ausgesetzt war.

Voraussetzung war eine Einwohnerzahl von mindestens 2500 und ein entsprechender Antrag.

Gütersloh hatte über 2500 Einwohner. Die Gemeindeverordneten beschlossen daraufhin am 16. Oktober 1842 mit einer Gegenstimme die Einführung der revidierten Städteordnung und wünschten ein Wappen zu besitzen.

Am 6. Mai 1843 beschloss der Magistrat dessen Einführung: „Mit Rücksicht auf die feine Garnspinnerey, welche auch jetzt noch den Haupterwerbszweig Güterslohs bildet, haben wir hierzu ein Rad ausgewählt, das jedoch zum Unterschiede von unserer Nachbarstadt Wiedenbrück, welche ein ähnliches Wappen führt, über dem Rade mit einem im Fluge befindlichen Falken, sowie entweder oben im Schilde oder im Umkreise des Rades mit der Devise „numquam retrorsum“ (niemals zurück) als Zeichen des Fortschrittes zu verstehen ist. Ehe wir jedoch die allerhöchste Genehmigung zur Führung des Wappens nachsuchen, wünschen wir, daß die Stadtverordnetenversammlung über unsere Ansicht ihr Gutachten, eventl. anderweitige Vorschläge baldigst abgeben möge, und legen zu diesem Beschluß die beiden Zeichnungen im Anschluß bei.“