Digitales Bauamt ab dem 1. April
Ab dem 1. April 2023 können Architekten, Bauherren und Behörden den neuen Service der digitalen Bauakte des Fachbereichs Bauordnung der Stadt Gütersloh nutzen.

Die digitale Antragstellung übers Bauportal NRW
- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW
- Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW (große Sonderbauten)
- Verfahren zur Beantragung von Werbeanlagen
- Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen nach § 62 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW
- Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen nach § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW
Im Laufe des Jahres 2023 sollen weitere Antragsverfahren im Bauportal NRW hinzukommen (z.B. Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung). Bis dahin müssen diese Anträge noch in Papierform eingereicht werden. Die weitere Verfahrensabwicklung kann jedoch auch für diese Verfahren auf Wunsch schon digital ablaufen (s. Reiter "Das digitale Genehmigungsverfahren").
Für die nachträgliche Übermittlung von Unterlagen können Sie das Bauportal NRW
nicht nutzen. Stattdessen werden Sie nach der Antragsaufnahme in den Projektraum des digitalen Bauamtes ITeBAU eingeladen, wo die weitere Kommunikation des gesamten Baugenehmigungsverfahrens bis zur abschließenden Fertigstellung abgewickelt wird.
Das digitale Genehmigungsverfahren über ITeBAU
Der Fachbereich Bauordnung bietet Ihnen die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren nach der Antragstellung vollständig digital abzuwickeln. Hierfür wird das digitale Bauamt "ITeBAU" der Firma ITEBO eingesetzt.
Die Vorteile der elektronischen Bearbeitung liegen auf der Hand:
- Wegfall des Postweges
- schnelle Kommunikation zwischen allen Beteiligten
- einfaches und kurzfristiges Nachreichen von Unterlagen
- Verfahrenstransparenz
- digitale Genehmigung
Auch bei Antragstellungen in Papierform haben Sie nachträglich noch die Möglichkeit, auf das digitale Verfahren umzusteigen. Dafür ist lediglich die schriftliche Zustimmung erforderlich. Nutzen Sie dafür den Vordruck im Downloadbereich und senden diesen per Fax (05241 / 82-3390) oder Post an den Fachbereich Bauordnung der Stadt Gütersloh.
Hinweise zur Arbeit im Projektraum
Nach Antragsaufnahme erhalten Bauherren und Entwurfsverfasser per E-Mail eine Einladung in den digitalen Projektraum. Für die Nutzung des Projektraums ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Anmeldedaten können dann bei allen weiteren Anträgen und Verfahren benutzt werden.
Sämtliche Unterlagen müssen im Projektraum als PDF-Dateien hochgeladen werden. Dabei sind unbedingt die Vorgaben zur Benennung von Unterlagen zu beachten. Orientieren Sie sich dafür an den Bezeichnungen im Ordner "Antragsunterlagen", wo sämtliche Antragsunterlagen mit korrekter Bezeichnung von uns abgelegt werden.
Hilfe und Support
Der Support und die Benutzerbetreuung für den Projektraum werden ausschließlich über die digitale Bauplattform "ITeBAU" der Firma Itebo abgewickelt.
Kontakt zum ITEBO Support:
Hotline: 0541/9631-831
Mail: itebau@itebo.de
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der digitalen Bauplattform mit einem Internetbrowser mit aktivem Pop-Up Blocker nicht möglich ist. Deaktivieren Sie ggf. diese Funktion in den Einstellungen Ihres Webbrowsers bzw. stimmen Sie zu, dass sogenannte Pop-Up durch die Webplattform der conjectPM-Plattform zugelassen werden.