1. Wann findet die nächste Wahl statt?
Alle 4 Jahre finden in der Bundesrepublik Deutschland die Bundestagswahlen statt. Die nächste Wahl des deutschen Bundestages ist für Sonntag, den 23. Februar 2025 festgelegt.
2. Wer wird überhaupt gewählt?
Die Bundestagswahl dient der Wahl und Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Gewählt werden nicht der Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung, sondern die Mitglieder des Bundestages.
3. Ich bin am Wahltag verhindert, kann ich trotzdem wählen?
Ja, dies ist durch die Briefwahl möglich. Mehr zum Thema Briefwahl finden Sie auf der Seite zur Briefwahl
4. Wer darf wählen / Bin ich wahlberechtigt?
Zu den Bundestagswahlen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag:
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche).
5. Wo befindet sich mein Wahllokal?
In welchem Wahllokal Sie am Wahltag wählen können, ist von Ihrem Wohnort abhängig. Ihr persönliches Wahllokal finden Sie auf der externen Karte "Wo befindet sich mein Wahllokal?"
6. Ich sitze im Rollstuhl oder habe eine andere körperliche Beeinträchtigung, sind die Wahllokale bzw. das Briefwahlbüro barrierefrei?
Ja, sowohl das Briefwahlbüro im Rathaus als auch die Wahllokale sind allesamt barrierefrei. Weitere Informationen zum barrierefreien Wählen finden Sie auf der Seite Barrierefrei Wählen
7. Was bedeutet die Erst-bzw. die Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählt man den Abgeordneten/ die Abgeordnete des Wahlkreises Gütersloh I. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, wodurch sich letztendlich die Anzahl der Sitze der verschiedenen Parteien im Bundestag ergibt.
8. Wie werde ich Wahlhelfer bzw. wie kann ich bei einer Wahl helfen?
Alle Informationen, wie Sie Wahlhelfer werden können, finden Sie auf der Seite Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
9. Wird die Arbeit als Wahlhelfer vergütet?
Die Hilfe als Wahlhelfer wird mit einer einmaligen Zahlung von 50€ (Erfrischungsgeld) vergütet.
10. Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Das „Wahlteam“ der Stadt Gütersloh können Sie unter folgenden
Nummern telefonisch erreichen:
- Herrn Michael Wittenstein, 05241 / 82-2989
- Frau Christina Jeske, 05241 / 82-3666