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Bundestagswahl

Alles was Sie zur Bundestagswahl wissen sollten, finden Sie hier.

Der deutsche Bundestag in Berlin. Vor dem Gebäude sind viele Deutschlandflaggen und eine große grüne Wiese.

Wer oder was wird bei einer Bundestagswahl überhaupt gewählt?

Die Bundestagswahl dient der Wahl und Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Gewählt werden nicht der Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung, sondern die Mitglieder des Bundestages.

Im Artikel 39 Grundgesetz (GG) ist festgelegt, dass der Bundestag alle 4 Jahre gewählt wird. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Bundestag muss spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen kommen.

Mit der Erststimme wählt man den Abgeordneten/ die Abgeordnete des Wahlkreises Gütersloh I. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, wodurch sich letztendlich die Anzahl der Sitze der verschiedenen Parteien im Bundestag ergibt.

Wer darf wählen?

Zu den Bundestagswahlen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche).

Auslandsdeutsche

Auslandsdeutsche, die keinen Wohnsitz mehr im Bundesgebiet haben, können per Briefwahl an Bundestagswahlen teilnehmen. Hierfür müssen sie sich ins Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen, in der sie vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren, also in Gütersloh. Dieser Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt werden. Der Wahlscheinantrag muss anschließend entsprechend ausgefüllt und an das Wahlamt der Stadt Gütersloh geschickt werden. Das Wahlamt übersendet dann die Wahlunterlagen an ihren ausländischen Wohnsitz.

Den Antrag befindet sich z.B. auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Rechtliche Grundlagen

In der Bundesrepublik Deutschland beruht die demokratische Ordnung auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden.

Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG): "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

In der Demokratie üben die mündigen Bürgerinnen und Bürger "Staatsgewalt" aus, wenn sie wählen gehen, also von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen.

Der Grundsatz jeder Wahl steht im Art. 38 Abs. 1 des GG:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Die 5 Grundsätze einer Wahl

Allgemein: Das Wahlrecht steht mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Kommunalwahl mit Vollendung des 16. Lebensjahres) jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger zu, der nicht entmündigt ist und nicht seine bürgerlichen Ehrenrechte durch ein Gerichtsurteil verloren hat.

Unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler wählen ihre Bundestagsabgeordneten direkt. Es werden bei der Wahl keine Wahlmänner und/oder Wahlfrauen zwischengeschaltet.

Frei: Es darf auf Wählerinnen und Wähler von keiner Seite ein Druck ausgeübt werden, zu Gunsten oder zu Ungunsten des einen oder des anderen Kandidaten, oder zu einer Wahlenthaltung.

Gleich: Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestages. Das Stimmgewicht der Wahlberechtigten darf nicht abhängig gemacht werden von Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht oder politischer Einstellung.

Geheim: Niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Allenfalls dürfen Wählerinnen und Wähler selbst bekannt geben, wem sie ihre Stimme gegeben haben. Die geheime Wahl muss rechtlich und organisatorisch gewährt sein.

Die 10 häufigsten Fragen zum Thema Wahlen

1. Wann findet die nächste Wahl statt?
Alle 4 Jahre finden in der Bundesrepublik Deutschland die Bundestagswahlen statt. Die nächste Wahl des deutschen Bundestages ist für Sonntag, den 26. September 2021 festgelegt.

2. Wer wird überhaupt gewählt?
Die Bundestagswahl dient der Wahl und Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Gewählt werden nicht der Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung, sondern die Mitglieder des Bundestages.

3. Ich bin am Wahltag verhindert, kann ich trotzdem wählen?
Ja, dies ist durch die Briefwahl möglich. Mehr zum Thema Briefwahl finden Sie auf der Seite zur Briefwahl

4. Wer darf wählen / Bin ich wahlberechtigt?
Zu den Bundestagswahlen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag:
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche).

5. Wo befindet sich mein Wahllokal?
In welchem Wahllokal Sie am Wahltag wählen können, ist von Ihrem Wohnort abhängig. Ihr persönliches Wahllokal finden Sie auf der externen Karte "Wo befindet sich mein Wahllokal?"

6. Ich sitze im Rollstuhl oder habe eine andere körperliche Beeinträchtigung, sind die Wahllokale bzw. das Briefwahlbüro barrierefrei?
Ja, sowohl das Briefwahlbüro im Rathaus als auch die Wahllokale sind allesamt barrierefrei. Weitere Informationen zum barrierefreien Wählen finden Sie auf der Seite Barrierefrei Wählen

7. Was bedeutet die Erst-bzw. die Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählt man den Abgeordneten/ die Abgeordnete des Wahlkreises Gütersloh I. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, wodurch sich letztendlich die Anzahl der Sitze der verschiedenen Parteien im Bundestag ergibt.

8. Wie werde ich Wahlhelfer bzw. wie kann ich bei einer Wahl helfen?
Alle Informationen, wie Sie Wahlhelfer werden können, finden Sie auf der Seite Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

9. Wird die Arbeit als Wahlhelfer vergütet?
Die Hilfe als Wahlhelfer wird mit einer einmaligen Zahlung von 50€ (Erfrischungsgeld) vergütet.

10. Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Das „Wahlteam“ der Stadt Gütersloh können Sie unter folgenden

 Nummern telefonisch erreichen:

  • Herrn Michael Wittenstein, 05241 / 82-2989
  • Frau Christina Jeske, 05241 / 82-3666