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Bundestagswahl

Alles was Sie zur Bundestagswahl wissen sollten, finden Sie hier.

Bundestag

Wer oder was wird bei einer Bundestagswahl überhaupt gewählt?

Die Bundestagswahl dient der Wahl und Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Gewählt werden nicht der Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung, sondern die Mitglieder des Bundestages.

Im Artikel 39 Grundgesetz (GG) ist festgelegt, dass der Bundestag alle 4 Jahre gewählt wird. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Bundestag muss spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen kommen.

Mit der Erststimme wählt man den Abgeordneten/ die Abgeordnete des Wahlkreises Gütersloh I. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, wodurch sich letztendlich die Anzahl der Sitze der verschiedenen Parteien im Bundestag ergibt.