Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Das Sachgebiet "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" ist für ein breit gestreutes Aufgabengebiet zuständig. Betreut werden in diesem Gebiet:
- das Bestattungsgesetz, also die Bestattungspflicht, Leichenpässe, Aus- und Umbettungen, die Genehmigung von Bestattungen innerhalb von 48 Stunden, sowie ordnungsbehördliche Bestattungen wenn keine Angehörigen vorhanden sind.
- das Infektionsschutzgesetz, z.B. die Anordnungen zur Untersagung des Besuchs von Schulen oder Kindergärten u.Ä.
- die Anordnung zur Unterbringung von psychisch kranken Personen
- das Landeshundegesetz mit der Erteilung von Erlaubnissen gemäß §§ 3 und 10 LHundG NRW, sowie die Registerführung nach § 11 Landeshundegesetz NRW. Hier können Sie sich auch über den Sachkundenachweis für große und erlaubnisspflichtige Hunde erkundigen. Überwacht wird von hier aus auch die Anleinpflicht, sowie die Verfolgung von Beißvorfällen.
- die Genehmigung und Überwachung von Osterfeuern
- sowie die Genehmigungen zum Abbrennen, dem Vertrieb und Verkauf von Feuerwerkskörpern. link