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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Das Sachgebiet "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" ist für ein breit gestreutes Aufgabengebiet zuständig. Betreut werden in diesem Gebiet:

  • das Bestattungsgesetz, also die Bestattungspflicht, Leichenpässe, Aus- und Umbettungen, die Genehmigung von Bestattungen innerhalb von 48 Stunden, sowie ordnungsbehördliche Bestattungen wenn keine Angehörigen vorhanden sind.
  • das Infektionsschutzgesetz, z.B. die Anordnungen zur Untersagung des Besuchs von Schulen oder Kindergärten u.Ä.
  • die Anordnung zur Unterbringung von psychisch kranken Personen
  • das Landeshundegesetz mit der Erteilung von Erlaubnissen gemäß §§ 3 und 10 LHundG NRW, sowie die Registerführung nach § 11 Landeshundegesetz NRW. Hier können Sie sich auch über den Sachkundenachweis für große und erlaubnisspflichtige Hunde erkundigen. Überwacht wird von hier aus auch die Anleinpflicht, sowie die Verfolgung von Beißvorfällen.
  • die Genehmigung und Überwachung von Osterfeuern
  • sowie die Genehmigungen zum Abbrennen, dem Vertrieb und Verkauf von Feuerwerkskörpern. link