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Anliegerbeiträge

Zu den Anliegerbeiträgen gehören insbesondere Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NW (KAG). Sie werden erhoben, wenn z.B. öffentliche Straßen und Wege erstmals hergestellt oder später verbessert werden. Anliegerbeiträge werden von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben.

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen besteht für Baumaßnahmen ab 1.1.2024 ein Beitragserhebungsverbot. Trotz dieser Änderung kommt es bei "Altfällen" noch zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen gegenüber den Anliegern. Näheres dazu unter Straßenbaubeiträge.

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