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Anliegerbeiträge

Zu den Anliegerbeiträgen gehören insbesondere Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NW (KAG). Sie werden erhoben, wenn z.B. öffentliche Straßen und Wege erstmals hergestellt oder später verbessert werden. Anliegerbeiträge werden von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben.

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen besteht für neue Maßnahmen ab 1.1.2024 ein Beitragserhebungsverbot. Näheres dazu unter Straßenbaubeiträge.

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