Herzlich Willkommen im Standesamt der Stadt Gütersloh!
Von der Eheschließung, über die Geburt bis zum Sterbefall - das Standesamt begleitet Sie in vielen Lebenslagen.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen: Personenstandsurkunde, Eheschließung, Geburt, Sterbefall und Namenserklärung.
Sollten Sie das Gesuchte hier nicht finden können oder weitere Fragen haben, kontaktieren Sie gerne das Team des Standesamtes.
Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden, Personenstandsregisterauszüge)
Hin und wieder müssen Tatsachen und Ereignisse durch Personenstandsurkunden nachgewiesen werden.
Die Standesämter stellen aus den bei Ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Registerauszüge und Registerabschriften her.
- Geburtsurkunden (letzte 110 Jahre)
- Eheurkunden (letzte 80 Jahren)
- Lebenspartnerschaftsurkunden seit 2001-2017
- Sterbeurkunden (letzte 30 Jahre)
- internationale/mehrsprachige Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, z. B. die Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt wo Sie geboren wurden.
Diese können schriftlich per E-Mail beim Standesamt Gütersloh beantrag werden oder über das Bürgerportal der Stadt Gütersloh.
Auf telefonischen Zuruf können keine Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Werktage.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Aufbewahrung der Personenstandsregister (siehe oben), werden diese an das zuständige Stadtarchiv Gütersloh übergeben.
Von da an hilft das Stadtarchiv Gütersloh weiter.
Anmeldungen von Eheschließungen
Wenn sich zwei Personen dazu entschließen (standesamtlich) zu heiraten, müssen sie nicht wie früher das Aufgebot bestellen. Seit einigen Jahren ist statt dessen eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Diese kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Eheschließung ist bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anzumelden. Sollten mehrere Wohnsitze vorliegen, sollte nach Möglichkeit das Standesamt ausgewählt werden, bei dem die Hochzeit stattfinden soll.
Sie wollen in Gütersloh heiraten?
Über den Traukalender der Stadt Gütersloh können Sie einen Termin für Ihre Eheschließung bis zu 12 Monate im Voraus online reservieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit, nach einem bestimmten Datum im Bereich der freien Termine zu suchen.
Für weitere Informationen rund um das Thema "Anmeldung zur Eheschließung", besuchen Sie gerne unsere Seiten unter der Rubrik: Mehr zum Thema - Standesamt.
Standesamt
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Telefon +49 5241 / 82-3191
Fax +49 5241 / 82-3536
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Beurkundungen von Geburten
Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden?
Wird Ihr Kind in einem Gütersloher Krankenhaus geboren, erhalten wir von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren worden ist und wer seine Eltern sind. Wenn Ihr Kind zu Hause zur Welt kommt, rufen Sie uns bitte an.
Das Städtische Klinikum und das Elisabeth Hospital nehmen Ihre Unterlagen entgegen und bringen diese als Service für Sie zum Standesamt.
Um die Geburt zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen Unterlagen, die davon abhängen ob Sie:
- miteinander verheiratet sind
- nicht miteinander verheiratet sind
- ein Elternteil oder beide eine andere Staatsangehörigkeit haben
- ein Elternteil oder beide zur Gruppe der Spätaussiedler gehören
- ihr Kind zuhause geboren wurde
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich werden, bevor Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden können.
Erst wenn alle Unterlagen und Erklärungen vorliegen, kann die Geburt Ihres Kindes beurkundet werden.
Die fertigen Geburtsurkunden können Sie in dem jeweiligen Krankenhaus abholen. Sie erhalten in der Regel 3 Geburtsurkunden und 3 kostenfreie Geburtsurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, Elterngeldstelle und Kindergeldstelle. Weitere Urkunden können beim Standesamt per E-Mail oder über das Bürgerportal beantragt werden.
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zum Team des Standesamtes auf.
Standesamt
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Fax +49 5241 / 82-3536
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Beurkundungen von Sterbefällen
Verstirbt eine Person in Gütersloh, so wird der Sterbefall vom Standesamt Gütersloh beurkundet.
Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige in der neben den Personenstandsangaben auch Informationen zum Ort und Zeitpunkt enthalten sind.
In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die erforderlichen Unterlagen können die Bestatter an der Infotheke im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.
Die Sterbeurkunden werden dem Bestatter zugeschickt.
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Namensänderungen/familienrechtliche Erklärungen
Für die Änderung eines Namens gibt es vielfältige gesetzliche Grundlagen. Das Standesamt ist in vielen Fällen für die Beurkundungen bzw. beglaubigten Erklärungen zuständig.
Ob und in welcher Form eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch das zuständige Standesamt geprüft werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zu dem zuständigen Standesamt auf, um feststellen zu können, ob die gewünschte Namensänderung aufgrund gesetzlicher Grundlagen möglich ist und welche Unterlagen für die entsprechende Erklärung zur Namensführung vorgelegt werden müssen.
Standesamt
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Änderung der Angabe des Geschlechts und der Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll es ab dem 1. November 2024 einfacher werden, den Eintrag über das eigene Geschlecht und den Vornamen ändern zu lassen. Die Absicht zur Erklärung muss drei Monate vorab schriftlich bei dem Standesamt angemeldet werden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll.
Ziel dieses Gesetzes ist es,
- die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken,
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe ihres Geschlechts in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll.
Die Geschlechtsangabe kann weiblich, männlich oder divers lauten oder es kann auf eine Geschlechtsangabe verzichtet werden.
Mit der Erklärung sind ein neuer Vorname oder mehrere Vornamen, dem gewählten Geschlecht entsprechend, zu bestimmen.
Die persönliche Erklärung kann frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach Eingang der Anmeldung abgegeben werden und bedarf der öffentlichen Beglaubigung.
Eine formlose Erklärung ist nicht möglich.
Vor Ablauf eines Jahres nach der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann grundsätzlich keine erneute Erklärung abgegeben werden.
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zum Team des Standesamtes auf.
Standesamt
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Telefon +49 5241 / 82-3191
Fax +49 5241 / 82-3536